10 Millionen Soforthilfe für den Obst- und Weinbau
Der Obst- und Weinbau wurde im Frühjahr 2024 durch ein massives Frostereignis getroffen. Für die Unterstützung dieser Sektoren werden jetzt 10 Millionen Euro bereitgestellt.
Im Frühjahr 2024 waren Teile Österreichs von widrigen Witterungsverhältnissen (Frost) von großem Ausmaß betroffen. Die Frostwelle im März und April 2024 hatte erhebliche Auswirkungen insbesondere auf den Obst- und Weinsektor.
Die „Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024“ ist eine Beihilfe der Europäischen Union und kommt circa 3.500 Betrieben zugute. Dabei werden von den insgesamt zur Verfügung stehenden 10 Millionen Euro dem Sektor Obst 8,5 Millionen Euro und dem Sektor Wein 1,5 Millionen Euro zugeteilt. Anspruchsberechtigt für die Maßnahme sind Landwirte, welche Weinbau betreiben und/oder die Schlagnutzungsarten Tafeläpfel, Tafelbirnen, Quitten, Pfirsiche, Pflaumen, Kirschen, Marillen, Weichseln, Zwetschken, Nektarinen und Strauchbeeren bewirtschaften. Die nationale Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Marktordnungsgesetzes.
Für den Obst- und Weinbau gibt es diese Unterstützung, um die hohen Zusatzkosten, verursacht durch Frost, etwas abzufedern. Angesichts der multiplen Krisen sorgt diese Maßnahme für Versorgungs– und Ernährungssicherheit.
Damit die Unterstützung möglichst ohne zusätzlichen Aufwand bei den Betrieben ankommt, wird in der Erstellung der Maßnahme großer Wert auf möglichst einfache Abwicklungsmodalitäten gelegt.
Die Antragstellung im Sektor Obst erfolgt entweder automatisch (Basis MFA und Fläche in Gebietskulisse) oder mit Nachdigitalisierung oder als „Opt-In“ (Fläche außerhalb der Gebietskulisse) via AMA bis spätestens zum 03.10.2024. Die Vorgangsweise zur "Opt-In"-Möglichkeit sowie weitere Details zur Maßnahme im Bereich Obst sind im AMA Merkblatt nachzulesen.
Die Antragstellung im Sektor Wein ist mittels formlosen Antrags an das BML bis 07.Oktober 2024 möglich.
Weitere Informationen zur Soforthilfe finden sich auf der Homepage der AMA.
Die Auszahlung ist für Dezember 2024 geplant, erfolgt jedoch bis spätestens 31. Jänner 2025.