Rechtsvorschriften in den Bundesländern
Ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Strategie gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft sind die Gentechnik-Vorsorgegesetze der Bundesländer.
Die landesrechtlichen Vorschriften der Bundesländer sehen entweder eine Bewilligungspflicht durch die Behörde bei beabsichtigtem GVO-Anbau, oder eine Untersagungsmöglichkeit für die Behörde im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vor. Hintergrund ist in beiden Fällen die Sicherstellung der Koexistenz und der Schutz des gentechnikfreien Anbaus beziehungsweise der biologischen Produktionsweise vor allfälligen Verunreinigungen durch GVO.
Initiativen für gentechnikfreie Regionen
Ausgehend von den beiden Regionen Oberösterreich und Toskana erklärten sich am 4. November 2003 zehn europäische Regionen zum „Europäischen Netzwerk der GVO-freien Regionen“. Die 10 „Landwirtschaftsminister“ der Regionen unterzeichneten ein gemeinsames Dokument, wonach sich die Unterzeichner das Recht vorbehielten, GVO in ihrem Gebiet zu verbieten. Mittlerweile haben sich alle Bundesländer diesem Netzwerk angeschlossen.