Neues AMA-Gesetz ermöglicht noch bessere Bewerbung regionaler Produkte
Der Nationalrat beschloss heute die AMA-Gesetzesnovelle, die auf Empfehlungen des Rechnungshofes basiert. Das Beitragssystem wird damit neu aufgestellt und bindet alle Betriebe ein.
„Durch gute Werbung für regionale Produkte erreichen wir nicht nur Wertschätzung für unsere bäuerlichen Familienbetriebe, sondern auch Wertschöpfung für die Regionen. Umso wichtiger ist ein breites AMA-Marketingbeitragssystem, um die qualitativ hochwertigen Produkte noch besser bewerben zu können. Genau das erreichen wir mit dem neuen AMA-Gesetz“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig anlässlich des Beschlusses der Novelle im Nationalrat.
In den vergangenen Jahren sei intensiv an dieser Novelle gearbeitet worden. Die Gesetzesnovelle entspricht einer Empfehlung des Rechnungshofes, bindet künftig alle Betriebe ein und stellt das Beitragssystem damit breit auf. Erstmals werden auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen und somit die gesamte landwirtschaftliche Produktion ins Marketing und Beitragssystem eingebunden. Gleichzeitig soll das AMA-Gütesiegel auf weitere Bereiche wie Brot und Backwaren ausgedehnt werden.
Das Gesamtaufkommen der Marketingbeiträge ergibt sich künftig aus zwei Säulen: Dem neuen einheitlichen Flächenbeitrag (Basisbeitrag) für landwirtschaftliche Nutzflächen und den schon bestehenden Produktbeiträgen für Schlachttiere, Legehennen, angelieferte Milch, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse. Damit beispielsweise für Tierhaltungsbetriebe die Beitragssumme nicht überproportional steigt, werden mit der Einführung des neuen Basisbeitrags bestimmte Produktbeiträge, wie etwa in der Milchvieh- und Rinderhaltung, reduziert oder bei Schafen und Ziegen auf null gesetzt.
Die wesentlichen Inhalte:
- Einbindung des gesamten Getreidesektors in das Marketingsystem
- Stärkung von Almerzeugnissen
- Ausbau der Qualitäts- und Herkunftssicherung
- Stärkeres Hervorstreichen der Bedeutung der Landwirtschaft für die Lebensmittelversorgungssicherheit
- Ausbau des AMA-Gütesiegels auf weitere Bereiche (z. B. breite Etablierung des AMA-Gütesiegels bei Brot und Backwaren)
- Vermehrte Kommunikation der vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt, Natur, Klima und Tierwohl
- Weitere Vereinfachungen im Einhebungsprozess der Beiträge