Auswirkungen des Klimawandels auf die Land- und Forstwirtschaft mindern

Landschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Um den Auswirkungen des Klimawandels in der Land- und Forstwirtschaft entgegen zu wirken, wurden kurzfristige und langfristige Maßnahmen beschlossen. So wird zum Beispiel eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage eingeführt und die Versicherungssteuer bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen vereinheitlicht.

Die Auswirkungen des Klimawandels haben in den letzten Wochen wieder gezeigt, dass die Land- und Forstwirtschaft die Hauptbetroffenen des Klimawandels sind. Nun sind rasche und punktgenaue Maßnahmen notwendig, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Klimawandel ist nicht abstrakt, er wirkt sich schon jetzt auf Landwirtschaft aus

Die Auswirkungen des Klimawandels führen in Österreich seit mittlerweile vielen Jahren besonders häufig zu langanhaltender Trockenheit und Hitze. Dies könnte zukünftig zu noch größeren Ernteeinbußen und Schäden bei Ackerland und Grünland führen. Auch die Frostschäden haben sich in den letzten Jahren stark gehäuft. Versicherungen werden in Zukunft in der Landwirtschaft eine wesentlich höhere Rolle spielen, damit Starkwetterereignisse besser abgefedert werden können. Daher wurden von der Bundesregierung zwei Maßnahmen zur verstärkten Ausübung einer eigenverantwortlichen Risikovorsorge getroffen.

Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage

Diese Maßnahme befindet sich derzeit noch in Planung. Unter Heranziehung einer neuen Berechnungsbasis zur Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist beabsichtigt, neue Möglichkeiten zur so genannten „Gewinnglättung“ zu schaffen. Diese soll für Betriebe mit Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung vorgesehen werden, wobei die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf drei Veranlagungsjahre aufgeteilt werden können. Nicht pauschalierte Betriebe sollten die Möglichkeit erhalten, die durchschnittlichen Einkünfte von drei Jahren im Nachhinein der Besteuerung zugrunde zu legen. Die konkrete Ausarbeitung obliegt einer Arbeitsgruppe, die unter der Leitung des Bundesministeriums für Finanzen entsprechende Möglichkeiten ausarbeiten wird.

Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen

Die Absicherung bei Schadereignissen durch Agrarversicherungen sind ein wichtiger Bestandteil der Eigenvorsorge in der Landwirtschaft. Ziel der Vereinheitlichung ist es, die Leistbarkeit solcher Agrarversicherungen zu erhöhen. Konkret wird die bestehende Regelung für die Versicherung gegen Hagelschäden (Steuer auf Basis der Versicherungssumme 0,02%) auf alle Agrarversicherungen (Steuer auf Basis der Versicherungssumme 11%) ausgeweitet. Diese Maßnahme soll bereits im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 verankert werden und mit 1.1.2019 in Kraft treten.

Kurzfristige Maßnahmen, um die aktuellen Schäden abzufedern

Um die österreichische Landwirtschaft zu unterstützen und Schäden abzufedern, bestand bis 11. Juni 2018 die Möglichkeit, dringend erforderliche Notfallmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programmes zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) umzusetzen.

  • ÖPUL-Maßnahme „Überschreitung des 75 %-Getreide-Maisanteils“
    Diese Regelung ermöglichte die ausnahmsweise Überschreitung des 75 %-Getreide-Maisanteils im Jahr 2018 für betroffenen Betriebe.

  • ÖPUL-Maßnahme „Einjährige Biodiversitätsflächen“
    Damit wurde der Anbau von einjährigen statt normalerweise zweijährigen Biodiversitätsflächen nachfolgend auf umgebrochene Zuckerrüben ermöglicht. Für Biodiversitätsflächen zwischen fünf und zehn Prozent der Ackerfläche wird dabei eine Prämie in Höhe von 450 Euro gewährt.

  • Nutzungsmöglichkeit der ÖPUL-Biodiversitätsflächen
    Dadurch wurde die frühzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland in der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ im ÖPUL in den durch langanhaltender Trockenheit betroffenen Regionen Österreichs ermöglicht.

  • Schadholzlagerung aufgrund des „Föhnsturm Yves“ und Borkenkäferdrucks im Jahr 2018
    Allein der „Föhnsturm Yves“ im Winter 2017 verursachte einen Schaden von 550.000 Festmeter. Eine kurzfristige und zeitliche beschränkte Erlaubnis der Manipulation und Lagerung auf beihilfefähigen Flächen ohne bzw. geringem Beihilfeverlust wird nun ermöglicht. Auf Grund des Witterungsverlaufes sind aktuell Teile Österreichs von einem sehr starken Borkenkäferbefall betroffen. Eine Lagerung des Schadholzes auf beihilfefähigen Flächen als Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände ist mittels Antragstellung unter bestimmten Voraussetzungen bei der AMA möglich. Die Lagerung erfolgt längstens bis 31.12.2018. Weitere Informationen und Handlungsanleitungen finden Sie unter www.borkenkaefer.at.