Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die VHA 7.6.1c Biodiversitätsrelevante Themen

Die Antragstellung für die Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes“ für biodiversitätsrelevante Themen - Wissenschaft und forstliche Praxis - konnten bis 15. März 2023 eingereicht werden.

Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für die Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (VHA 7.6.1)“ die Möglichkeit zur Einreichung von Förderungsanträgen im Rahmen eines entsprechenden Aufrufs oder Call gemäß Punkt 21.6.2 vor.

Mit diesem Call gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes – Forst (VHA 7.6.1 c)“ eingereicht werden können.

EINREICHSTELLE UND FRIST

Förderungsanträge können vom

01. März 2023 bis spätestens 15. März 2023, 12:00 Uhr

bei der bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle, dem

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01 711 00-602375
E-Mail:
BST.Praes.4b@bml.gv.at

eingereicht werden und müssen vollständig eingelangt sein. Es ist das beigelegte Antragsformular zu verwenden.
Die Förderungsanträge können postalisch, per Fax bzw. eingescannt übermittelt werden.

BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER FÖRDERUNG

Es gelten die Bedingungen gemäß Punkt 21 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“, die hier auszugsweise wiedergegeben werden. 

Förderungswerber:
Förderungen können nur „Sonstige Förderungswerbern“ gemäß Punkt 21.3.2 der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen gewährt werden.

Förderungsgegenstände:
21.2.1 Monitoring, Fallstudien, sonstige Konzepte, Studien oder Grundlagenarbeiten zu biodiversitätsrelevanten Themen, projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung komplexer Naturschutzvorhaben.

21.2.2 Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung:

  1. Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Veranstaltungen und Materialien, Workshops, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Sendungen in Rundfunkt und Fernsehen, Seminare, Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial und Bewusstseinsbildung der Stakeholder und Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, sowie der breiten Öffentlichkeit.
  2. Betriebsbesuche und Beratungen, Geländebegehungen, geführte Wanderungen, Workshops, Tagungen und sonstige Informationsveranstaltungen.

Aus den Zielen der oben genannten SRL werden folgende Projektinhalte und Voraussetzungen definiert:

Gefördert werden:

  • spezielle, mit Wissenschaft und forstlicher Praxis entwickelte Konzepte zu biodiversitätsrelevanten Themen im Wald und projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung von waldbiodiversitätsrelevanten Aspekten im Rahmen der Waldbewirtschaftung sowie begleitende Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung im Themenfeld Waldbiodiversität und nachhaltiger Waldbewirtschaftung.

  • die Weiterentwicklung der 14 biodiversitätsrelevanten Management-maßnahmen und Managementindikatoren (Grundlage: Maßnahmenkatalog: Management-indikatoren zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität in Österreichischen Wäldern, LAPIN et al 2021) durch Entwicklung waldbaulicher Bewirtschaftungsmodelle mit Focus auf Erhaltung und Förderung der Biodiversität in österreichischen Wäldern und praxisnaher Anleitungen zur erfolgreichen Umsetzung durch Waldbewirtschafter.

  • Ein Konzept zur Integration waldbiodiversitätsrelevanter Kriterien und Indikatoren in bereits bestehende und bewährte Planungs- und Management-Tools für forstbetriebliche Planungen.

Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensart festgelegt sind.

Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche Beantragung des Vorhabens im Rahmen nachfolgender Auswahlverfahren ist zulässig.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ auf der Website des BMLbeschrieben und auch dort abrufbar.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG

Von den Förderungswerbern sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular inklusive Vorhabensdatenblatt und Verpflichtungserklärung
  • F1 Vorhabensdatenblatt (vorgegebenes Format)
  • Projektbeschreibung
  • F4 Formblatt Kostenaufstellung (vorgegebenes Format)
  • Kostenplausibilisierung
  • Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
  • Personalunterlagen (wenn Personalkosten beantragt)
  • De-minimis Formular
  • Statuten/Satzungen/Geschäftsordnung
  • Vollmachten bei Stellvertretungen (falls erforderlich)
  • Personalunterlagen (wenn Personalkosten beantragt)
  • Bestätigung Finanzamt (sofern nicht vorzugssteuerberechtigt)
  • weitere vorhabensartenspezifische Ergänzungen, falls erforderlich

Folgende Formblätter werden für die Verwendung nach einer ev. Fördergenehmigung bereitgestellt:

  • Formblatt zur Dokumentation der Vergabeverfahren inkl. Ausfüllhilfe und Ausfüllmuster
  • Formblatt zur Dokumentation mehrerer Direktvergaben
  • Evaluierungsdatenblatt VHA 761 c (auszufüllen mit der Endabrechnung)

Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung III/3 (Waldschutz, Waldentwicklung, Forstliche Förderung)

Reg.Rat. ADir. Ing. Thomas Baschny
Marxergasse 2
1030 Wien
Tel.:01-7100-607321
thomas.baschny@bml.gv.at

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