Sonderrichtlinie ÖPUL 2015

Blühendes Mohnfeld
Foto: BML / Pixhunter

Hier finden Sie die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (Sonderrichtlinie ÖPUL 2015).

Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 enthält die allgemeinen und die für die jeweilige Maßnahme spezifischen Bedingungen für den Abschluss eines Vertrages zu einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Bewirtschaftungsweise für die Jahre 2015 bis 2022. Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 bildet einen integrierten Bestandteil des Vertrages, der zwischen der förderwerbenden Person auf Grund ihres Antrages und dem Bund auf Grund der Genehmigung des Antrages zustande kommt. Die Abwicklung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria.

Mit der 5. Änderung der ÖPUL Sonderrichtlinie 2015 erfolgte zuletzt eine Anpassung hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ für im Sommer/Herbst 2022 angelegte Begrünungen ab dem Antragsjahr 2022. Diese werden im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung 2014-20 (LE14-20) dem Antragsjahr 2022 zugeordnet.

Im Downloadbereich finden Sie die bisher veröffentlichten Sonderrichtlinien für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft.

Bei Fragen zur barrierefreien Lesbarkeit der Dokumente wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: Abt-23@bml.gv.at.

Downloads