Politische Einigung über Ländliche Entwicklung bis 2020

Blick aus dem Fenster in die Natur
Foto: BML / Meier

Die EU-Institutionen haben sich am Rat Landwirtschaft Ende Juni 2013 über die GAP-Reform geeinigt. Eine zentrale Rolle nimmt weiterhin die Ländliche Entwicklung ein.

Die ländliche Entwicklung ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik. Umso wichtiger ist es, für diesen Bereich stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Daher ist die Einigung zwischen den EU-Agrarministern und dem Europäischen Parlament ein wichtiger Schritt für Österreichs Bäuerinnen und Bauern sowie für den ländlichen Raum mit seinen vielfältigen Akteurinnen und Akteuren.

Für Österreich bedeutet die Einigung, dass das erfolgreiche Maßnahmenspektrum der ländlichen Entwicklung in weiten Bereichen angeboten werden kann. Viele Aspekte wurden in positiver Art und Weise weiterentwickelt. Nun kann die konkrete Ausgestaltung dieser Politik im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014 – 2020 vorangetrieben werden.

Im laufenden Finanzierungszeitraum 2007 bis 2013 sind das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten die Hauptmaßnahmen, neben einem breiten Angebot an Investitions- und Bildungsmaßnahmen. In den Reformverhandlungen wurde das Hauptaugenmerk auf Konstanz und organische Weiterentwicklung gesetzt. Für Österreich zentrale Verhandlungspunkte waren:

  • Absicherung des Agrarumweltprogramms im Zusammenhang mit den verpflichtenden Greening-Auflagen
  • ein Ausgleichzulagenmodell, dass sich an der bestehenden Konzeption orientieren kann sowie eine
  • möglichst geringe Verkleinerung der Gebietskulisse der sonstigen benachteiligten Gebiete, deren Abgrenzung anhand neuer Kriterien vorzunehmen ist, sowie großzügige Übergangsregelungen dazu.

Die Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament legt nun eine neue Architektur der ländlichen Entwicklung fest, die sich in den Grundzügen am Vorschlag der Europäischen Kommission orientiert.
Wie alle EU-Politiken ordnet sich auch die ländliche Entwicklung in die Europa-2020- Strategie zur Stärkung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums ein. Die Auswirkungen auf die besonders bedeutende Querschnittsthemen Klimaschutz, Ressourcenschonung und Biodiversität sind besonders hervorzuheben.
Die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung gliedern sich nun inhaltlich in sechs Prioritäten, die wie folgt definiert sind:

  1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation:
    Diese Priorität befasst sich sowohl mit Innovation und Forschung als auch mit Bildung und Beratung.
  2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit:
    Die Bereiche Restrukturierung, Diversifizierung, Einkommenskombination, Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten, Entwicklung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur sowie Existenzgründung für Junglandwirtinnen und -landwirten fallen darunter.
  3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements:
    Hier geht es um die Zusammenarbeit und Qualität in der Wertschöpfung, Tierschutz sowie Risikomanagement.
  4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme
    In dieser Priorität ist die beiden Kernelement der ländlichen Entwicklung in Österreich – das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten – angesiedelt. Daneben geht es auch um die Themen: genetische Vielfalt, Bodenfruchtbarkeit und Klima, Wasserschutz, Kulturlandschaft, Alm- Berg- und Steilflächen, sowie um Naturschutz.
  5. Förderung der Ressourceneffizienz und des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft:
    Diese Priorität ist in die Bereiche Wassernutzung durch die Landwirtschaft, Energieeffizienz in Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energie und nachwachsende Rohstoffe, Luftqualität, Treibhausgase und Emission sowie Kohlenstoffbindung in der Land- und Forstwirtschaft gegliedert.
  6. Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten:
    Die Inhalte decken sich in weiten Bereichen mit den Inhalten der Achse 3 sowie Achse 4 Leader aus der Periode 2007 – 2013.  Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung der lokalen Entwicklung sowie Informations- und Kommunikationstechnologie fallen hier darunter.

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