Zukunftsfitte Agrarpolitik: Drei Schwerpunkte im überarbeiteten GAP-Strategieplan

Biodiversitätsflächen
Foto: BML / Thomas Neudorfer

Am 28. Juni 2024 präsentierte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig eine umfassende Änderung des GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission. Der überarbeitete Plan fokussiert auf drei wesentliche Bereiche: Attraktivierung des Agrarumweltprogramms, Vereinfachung der Umsetzung und ein Impulsprogramm zur Inflationsabfederung. Die Genehmigung wird im September 2024 erwartet.

1. Attraktiveres Agrarumweltprogramm ÖPUL

Das Agrarumweltprogramm ÖPUL wird mit neuen Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität, Klimaschutz und biologischer Bewirtschaftung aufgewertet. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • Zuschläge und Prämien: Einführung von Zuschlägen für Kreislaufwirtschaft bei Bio-Betrieben und Erhöhung der Prämien für gesamtbetriebliche Acker-Maßnahmen und Biodiversitätsflächen.
  • Neue Öko-Regelung: Förderung von Stilllegungsflächen und Agroforst-Streifen. 
  • Flexibilisierung: Anpassung der Anbau- und Umbruchszeitpunkte bei Begrünungen. 
  • Unterstützungsangebote im Sinne des Klimaschutzes: Ausweitung der Unterstützung für stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen.
  • Unterstützung der Almwirtschaft: Neuer Zuschlag für die Erstellung eines Almweideplans und ergänzend Erweiterung der Naturschutzmaßnahmen auf der Alm.
  • Naturschutz: verstärkte Klimaschutzmaßnahmen.

2. Vereinfachungen in der GAP-Umsetzung

Um die Umsetzung der GAP zu erleichtern, werden verschiedene Vereinfachungen und Reduktionen der Kontrollbelastung eingeführt:

  • Streichung von Aufzeichnungspflichten: Vereinfachung bei Grünland-Biodiversitätsflächen und Tierwohl-Stallhaltung sowie erleichterte Alm-Weidemeldungen.
  • Freiwillige Erfüllung: Anstelle der Verpflichtung, 4 Prozent der Ackerflächen brach liegen zu lassen, können Landwirte diese Anforderung über eine freiwillige Öko-Regelung erfüllen.
  • Anbaudiversifizierung: anstelle der Fruchtfolgeregelung kann die GLÖZ 7 Anforderung zukünftig über eine Anbaudiversifizierung erfüllt werden.
  • Kontrollbefreiung: Betriebe unter 10 Hektar werden von Kontrollen und Sanktionen im Rahmen der Konditionalität befreit.

3. Impulsprogramm zur Abfederung der Inflation

Zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte und zur Abfederung der Inflation werden von 2024 bis 2027 zusätzliche 360 Millionen Euro bereitgestellt. Die Mittel werden folgendermaßen eingesetzt:

  • Erhöhte Leistungsabgeltungen: Erhöhung der Leistungsabgeltungen im Agrarumweltprogramm um 8 Prozent.
  • Ausgleichszulagen: Anhebung der Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete um 8 Prozent, für Betriebe der Erschwernisgruppe 3 und 4 sogar um 14 Prozent.
  • Investitionsförderung: Anhebung der Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen in Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro.
  • Zusätzlich wurden 50 Millionen Euro für die Investitionsförderung besonders tierfreundlicher Stallbauten im Bereich Schweinhaltung in den Strategieplan aufgenommen, welche ab dem 1. August 2024 zur Verfügung stehen.

Diese umfassenden Änderungen im GAP-Strategieplan sollen die österreichische Landwirtschaft zukunftsfähiger und widerstandsfähiger machen, indem sie Biodiversität, Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel fördern sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtinnen und Landwirte verbessern.

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