Bekanntmachung Stichtag Auswahlverfahren „bundesländerübergreifende Vermarktungsmaßnahmen“

Direktvermarktung Fischprodukte
Foto: BML

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gibt als Stichtag für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren zur Maßnahme „bundesländerübergreifende Vermarktungsmaßnahmen“ im Rahmen der Sonderrichtlinie EMFAF den 26. Februar 2024 bekannt.

Die Sonderrichtlinie EMFAFsieht für bundesländerübergreifende „Vermarktungsmaßnahmen“ gemäß Punkt 2.3.2 eine laufende Antragstellung vor.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) gibt als Stichtag für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren den

26. Februar 2024, 12:00 Uhr

bekannt.

Es können nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen werden, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen nachstehend angeführten Bewilligenden Stelle im BML als Zwischengeschaltete Stelle gemäß Punkt 1.8.2.2 der Sonderrichtlinie EMFAF per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail eingelangt sind:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01/71100-602375
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at

Wenn der Förderungsantrag postalisch übermittelt wird, sind dem Schreiben die erforderlichen Unterlagen auch in elektronischer Form beizulegen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.

Um einen möglichst effizienten und zielgerichteten Einsatz der für diese Maßnahme vorge-sehenen Mittel zu ermöglichen, wird nur ein bundesländerübergreifendes Vermarktungs-projekt genehmigt.

Der Förderungszuschuss für den ersten Stichtag wird auf insgesamt max. EUR 200.000,- begrenzt. Die Projektlaufzeit der Maßnahme wird auf maximal zwei Jahre ab der Genehmigung begrenzt. Das Maßnahmenkonzept soll möglichst alle Sparten der Aquakultur (Karpfenteichwirtschaft, Forellenproduktion, Indoor-Fischzucht, Bio-Fischproduktion) sowie die Binnen- oder Seenfischerei überbetrieblich umfassen. Die Terminisierung von Berichten über die Ergebnisse der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Auswahlverfahrens.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Antragsformular M7 für „bundesländerübergreifende Vermarktungsmaßnahmen“ inkl. Verpflichtungserklärung EMFAF 2021 - 2027
  • Kostenkalkulation M7 für „bundesländerübergreifende Vermarktungsmaßnahmen“

Hinweise:

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine zielgerichtete Nutzung der budgetierten Finanzmittel und eine zweckmäßige Verteilung der Mittel innerhalb der Periode gewährleistet ist.

Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt gegebenenfalls die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

In das Auswahlverfahren können jedoch nur jene Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen.

Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.

Die Maßnahmen werden durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument “Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Maßnahmen im Rahmen des EMFAF-Programms Österreich 2021-2027“ beschrieben.

Für Rückfragen steht die nachstehende Fachabteilung im BML zur Verfügung:

Abteilung II/6 – Tierische Produkte
Dr. Matthias Lentsch

Tel.: 01/71100 - 602870
E-Mail: matthias.lentsch@bml.gv.at