Bekanntmachung Stichtag Auswahlverfahren der Maßnahme „Aus- und Weiterbildung, Vernetzung, Beratung“

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Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gibt als Stichtag für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren den 05. September 2023 bekannt.

Die „Sonderrichtlinie EMFAF“sieht für die unter Punkt 2.2.2 aufgeführte Maßnahme „Aus- und Weiterbildung, Vernetzung, Beratung“ eine laufende Antragstellung vor.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gibt als ersten Stichtag für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren den

5. September 2023, 12:00 Uhr

bekannt.

Es können nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen werden, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen nachstehend angeführten Bewilligenden Stelle im BML als Zwischengeschaltete Stelle gemäß Punkt 1.8.2.2 der Sonderrichtlinie EMFAF per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail eingelangt sind:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01/71100-602375
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at

Wenn der Förderungsantrag postalisch übermittelt wird, sind dem Schreiben die erforderlichen Unterlagen auch in elektronischer Form beizulegen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.

  • Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des EMFAF-Programms Österreich 2021–2027, GZ. 2022-0.420.895 (BMLRT/EU-Meeres- und Fischereifonds)
  • Kostenkalkulation EMFAF 2021-2027

Die Projektlaufzeit wird auf maximal zwei Jahre ab der Genehmigung begrenzt.

Hinweise

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine zielgerichtete Nutzung der budgetierten Finanzmittel und eine zweckmäßige Verteilung der Mittel innerhalb der Periode gewährleistet ist.

Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt gegebenenfalls die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

In das Auswahlverfahren können jedoch nur jene Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen.

Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.

Die Maßnahmen werden durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument “Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Maßnahmen im Rahmen des EMFAF-Programms Österreich 2021-2027“ beschrieben.

Für Rückfragen steht die nachstehende Fachabteilung im BML zur Verfügung:

Abteilung II/6 – Tierische Produkte
Dr. Matthias Lentsch

Tel.: 01/71100 - 602870
E-Mail: matthias.lentsch@bml.gv.at