Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln

Die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln dient als Wegweiser für Verbraucherinnen und Verbraucher und bietet eine transparente Möglichkeit, die Herkunft und Produktionsmethoden von Lebensmitteln zu verstehen und bewusste Entscheidungen zu treffen.

In Österreich ist ein Bio-Produkt an folgenden Bezeichnungen zu erkennen:

  • "aus biologischer Landwirtschaft"
  • "aus ökologischer Landwirtschaft"
  • den daraus abgeleiteten Abkürzungen wie "bio-" oder "öko-"

Das EU-BIO-LOGO:

Beim EU-Bio-Logo sind die EU-Sterne in Form eines Blatts vor einem grünen Hintergrund angeordnet. Mit diesem unkomplizierten Entwurf werden zwei klare Botschaften vermittelt: Natur und Europa. Die korrekte Kennzeichnung sowie die Verwendung des EU-Bio-Logos auf verpackten Bio-Lebensmitteln sind seit 01.07.2010 EU-weit verpflichtend. Das Logo signalisiert, dass die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen (EU-Verordnung 2018/848) erfüllt sind. 

Durch das EU-Bio-Logo erhalten biologisch erzeugte Produkte ein einheitliches Erkennungsmerkmal (gut für Verbraucherinnen und Verbraucher). Zum anderen können Landwirtinnen und Landwirte ihre Produkte leichter in der gesamten EU vermarkten.

Die drei Glieder der Codenummer:

Neben dem EU-Bio-Logo sind Informationen über die Codenummer der jeweiligen Kontrollstelle sowie die Herkunft der Zutaten angegeben.

Beispiel: AT-BIO-301

  • AT = Länderkürzel, Sitz der Bio-Kontrollstelle
  • Bio = es handelt sich um ein biologische Produkt
  • 3 = Bundesland (in diesem Fall Niederösterreich)
  • 01 = Nummer der Kontrollstelle

Die Herkunftsbezeichnung:

Die Herkunftsbezeichnung muss unmittelbar unter der Codenummer angeordnet sein.

Bei der Kennzeichnung der Herkunft gibt es folgende Möglichkeiten:

  • EU-Landwirtschaft“

  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „Österreichische Landwirtschaft“: Diese Bezeichnung ist analog auch für andere Länder möglich.

Neben dem EU-Bio-Logo können sich auch andere private, regionale oder nationale Logos auf der Verpackung befinden.

AMA-Biosiegel mit Ursprungsangabe

Das staatlich anerkannte AMA-Biosiegel wurde aufbauend auf das EU-Bio-Logo von der AMA Marketing GesmbH entwickelt und garantiert zusätzlich, dass das Bio-Produkt kontrolliert wurde. Mit Ursprungsangabe "Austria" (rot) müssen die Rohstoffe zur Gänze aus Österreich kommen, sofern sie bei uns erzeugt werden können. Beim AMA-Biosiegel ohne Ursprungsangabe (schwarz-weiß) wird kein Hinweis auf die regionale Herkunft gegeben.

Verbandsmarken

Fast zwei Drittel aller Bio-Betriebe sind freiwillig Mitglied in einem Bio-Verband. Dabei müssen zusätzliche Richtlinien (zum Beispiel Biodiversitäts-Zusatzleistungen, niedrigerer Kraftfuttereinsatz, Handlese im Weinbau) eingehalten werden. Dies wird zusätzlich kontrolliert und berechtigt zum Führen der Verbandsmarke.

HinweisHinweis

Bio-Produkte auf den ersten Blick erkennen:

  • Aufschrift „aus biologischer Landwirtschaft“
  • Kurzbezeichnung „Bio“ kann aufgedruckt sein
  • Codenummer (z. B. AT-BIO-301) der Kontrollstelle muss angegeben sein
  • Das EU-Bio-Logo (Grünes Blatt mit Sternen) muss inklusive Herkunft der Produkte angeführt sein
  • Zusätzlich optional das AMA-Biosiegel, die Bio-Erzeugermarken oder Verbandsmarken

Weiterführende Informationen