Bio-Kontrolle
Die Kontrolle im Bio-Bereich (Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung, Export) wird durch unabhängige Kontrollstellen durchgeführt, die von der Lebensmittelbehörde zugelassen und kontrolliert werden.
Alle österreichischen Bio-Kontrollstellen müssen gemäß der europäischen Norm 17065 akkreditiert sein.
Wer und was wird kontrolliert
Die Bio-Kontrolle wird jährlich durchgeführt und erstreckt sich auf den gesamten Produktions- und Verarbeitungsprozess. Somit werden nicht nur Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern sondern auch Verarbeitungsbetriebe kontrolliert. Kontrolliert werden:
- Dünge- und Pflanzenschutzmittel
- Saatgut
- Tierhaltung (z. B. Auslauf der Tiere und Weidevorgaben)
- Ausnahmegenehmigungen (z. B. temporäre Anbindehaltung, Anbau von konventionellem Saatgut)
- Herkunft der Produkte (gesamte Wertschöpfungskette)
- EU-Bio-Standards bei Import-Produkten
Nachvollziehbarkeit
Natürlich sind sowohl von Landwirtschafts- als auch von Verarbeitungsbetrieben Aufzeichnungen zu führen. So müssen Bäuerinnen und Bauern zum Beispiel alle angekauften Betriebs- und Arzneimittel aufzeichnen und einen Anbauplan für das nächste Jahr vorlegen. In der Verarbeitung muss über An- und Verkäufe Buch geführt werden (= Mengenflusskontrolle).