Bio-Kontrolle

Ab-Hof-Obst- und Gemüseverkauf
Foto: BML / Paul Gruber

Die Kontrolle im Bio-Bereich (Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung, Export) wird durch unabhängige Kontrollstellen durchgeführt, die von der Lebensmittelbehörde zugelassen und kontrolliert werden.

Alle österreichischen Bio-Kontrollstellen müssen gemäß der europäischen Norm 17065 akkreditiert sein.

Wer und was wird kontrolliert

Die Bio-Kontrolle wird jährlich durchgeführt und erstreckt sich auf den gesamten Produktions- und Verarbeitungsprozess. Somit werden nicht nur Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern sondern auch Verarbeitungsbetriebe kontrolliert. Kontrolliert werden:

  • Dünge- und Pflanzenschutzmittel
  • Saatgut
  • Tierhaltung (z. B. Auslauf der Tiere und Weidevorgaben)
  • Ausnahmegenehmigungen (z. B. temporäre Anbindehaltung, Anbau von konventionellem Saatgut)
  • Herkunft der Produkte (gesamte Wertschöpfungskette)
  • EU-Bio-Standards bei Import-Produkten

Nachvollziehbarkeit

Natürlich sind sowohl von Landwirtschafts- als auch von Verarbeitungsbetrieben Aufzeichnungen zu führen. So müssen Bäuerinnen und Bauern zum Beispiel alle angekauften Betriebs- und Arzneimittel aufzeichnen und einen Anbauplan für das nächste Jahr vorlegen. In der Verarbeitung muss über An- und Verkäufe Buch geführt werden (= Mengenflusskontrolle).

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