Kontrolle Bio-Lebensmittel

Obststand
Foto: BML / AMA-Bioarchiv/Dall

Die Kontrolle der Biobetriebe (Bauer, Verarbeiter, Vermarkter, Exporteure) wird durch unabhängige Kontrollstellen durchgeführt, die von der Lebensmittelbehörde zugelassen und kontrolliert werden.

Alle österreichischen Bio-Kontrollstellen müssen gemäß der europäischen Norm 17065 akkreditiert sein.

Wer wird kontrolliert

Die Bio-Kontrolle erstreckt sich auf den gesamten Produktionsprozess. Kontrolliert wird jährlich unter anderem, ob der Landwirt unerlaubte Dünge- oder Spritzmittel einsetzt, ob Tiere genügend Auslauf haben oder ob er eventuell nicht zugelassenes Saatgut und Futtermittel eingekauft hat.

Die Verarbeiter (Molkereien, Bäcker usw.) werden kontrolliert, ob ihre Rohstoffe (zB. Milch) und Zusatzstoffe (zB. Verdickungsmittel) einerseits vom Biobauern kommen und gemäß Bio-Verordnung zugelassen sind.

Nachvollziehbarkeit

Natürlich müssen sowohl Landwirt als auch Verarbeiter Aufzeichnungen führen: So muss der Bauer zum Beispiel die angekauften Betriebsmittel und -stoffe aufzeichnen und einen Anbauplan für das nächste Jahr vorlegen. Der Verarbeiter und Vermarkter muss über seine An- und Verkäufe zwecks Mengenflusskontrolle Buch führen.

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