Logo "LEADER"
Visueller LEADER Auftritt (optional)
Für die zusätzliche Kennzeichnung von Vorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme LEADER (77-05) hat die Europäische Kommission neue visuelle Vorgaben und Vorlagen erarbeitet. Die Platzierung des visuellen LEADER-Hinweises kann demnach optional an geeigneter Stelle vorgenommen werden, hat aber jedenfalls außerhalb des gemäß den Publizitätsvorgaben verpflichtend anzuführenden Förderhinweises (z. B. der Förderlogoleiste oder der Fördertafel) zu erfolgen. Eine Integration des visuellen LEADER-Auftritts in den offiziellen Förderhinweis ist nicht zulässig. Für den visuellen LEADER-Auftritt gelten wie für jedes andere zusätzlich eingebrachte Logo dieselben Umsetzungsvorgaben, beispielsweise im Hinblick auf einen ausreichenden Abstand zum offiziellen Förderhinweis, der in sich eine optische Einheit bildet (siehe dazu auch Punkt 1.1. des Informationsblatts zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben des GAP-Strategieplans Österreich 2023–2027). Im Zusammenhang mit der Verwendung des neuen visuellen LEADER-Auftritts sind zudem die Leitlinien der Europäischen Kommission für die visuelle Kennzeichnung der Maßnahme LEADER zu berücksichtigen und nur die offiziell zur Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden.