Logoleiste „Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union“

Logoleiste – bei Förderung von Personal- und Sachkosten

Bei der Förderung von Personal- und Sachkosten ist die dafür vorgesehene Logoleiste heranzuziehen, wobei im Zusammenhang mit deren Anwendung keine Wertgrenzen zur Anwendung kommen.
 

Neben einem Hinweis auf die Unterstützung durch die fördergebenden Stellen hat die Logoleiste für die Förderkombination „Bund – Länder – EU“ folgende Gestaltungsmerkmale zu enthalten:

  • das BML-Logo
  • das EMFF-Logo sowie
  • das Unionslogo inkl. Zusatz: Europäischer Meeres- und Fischereifonds: Hier investiert Europa in eine nachhaltige Fischerei.

Anwendungshinweise:

Der Förderhinweis in Form der Logoleiste ist

  • bei Printwerbemitteln (Broschüren, Falt- und Mitteilungsblättern, Kursbescheinigungen, Veranstaltungsunterlagen, Plakaten etc.) auf der ersten Seite („Titelseite“)
     
  • bei Internetauftritten auf der ersten bzw. Hauptseite der Internetpräsenz (“Homepage“)

anzubringen.

Die Logoleiste ist dabei jeweils so zu verwenden, dass insbesondere Schriften mit freiem Auge noch gut lesbar erscheinen. Bei Bedarf ist die Logoleiste proportional zu vergrößern.

Bei Verwendung der Logoleiste in schwarz-weißer Ausführung ist zu beachten, dass hierfür eigene Bestimmungen gelten. Entsprechende Vorlagen stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

Kann die Logoleiste aus Platzgründen nicht angewendet werden, so ist folgender Wortlaut als Informationsmaßnahme anzuführen: "Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union (EMFF)".

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