Erinnerungstafel

Erinnerungstafel – bei Projekten, die mit insgesamt mehr als 20.000 Euro öffentlich unterstützt werden

Bei der Förderung von Investitionen, die mit insgesamt mehr als 20.000 EUR öffentlich unterstützt werden (Summe EU-, Bundes- und Landesmittel), ist vom Begünstigten auf Dauer (ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung bis zum Ablauf der Behaltefrist von 5 Jahren, wobei der Fristenlauf für die Behaltefrist mit der Letztzahlung beginnt) eine Erinnerungstafel mit Informationen über das Projekt anzubringen, welche einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung des Bundes, des Landes und der Europäischen Union sowie folgende Logos enthält:

  • das BML-Logo
  • das EMFF-Logo sowie
  • das Unionslogo inkl. Zusatz: Europäischer Meeres- und Fischereifonds: Hier investiert Europa in eine nachhaltige Fischerei.

Anwendungshinweise:

Bitte beachten Sie die Verwendungsrichtlinien (Schriften etc.)

Als „Musterprojekt“ ist auf der Erinnerungstafel gemäß Sonderrichtlinie z. B. Punkt 2.1.1 „Investitionen in der Binnenfischerei“ anzuführen.

Als „Projektbeschreibung“ ist

  • entweder die Maßnahmenbeschreibung gemäß Sonderrichtlinie (z. B. Punkt 2.1.1.2.1: „Förderung der Diversifizierung von Binnenfischern durch Investitionen an Bord)“
     
  • oder das Ziel gemäß Sonderrichtlinie (z. B. Punkt 2.1.1.1: „Ziel ist die nachhaltige, umweltschonende Bewirtschaftung der Fischbestände in natürlichen Gewässern, die Erhaltung der Seenfischerei im bestehenden Ausmaß, die Erhöhung der Wertschöpfung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.“) anzugeben.

Angaben zum Ort der Maßnahmenumsetzung („Musterort“), zu den Gesamtkosten und einer allfälligen Internetadresse, die das gegenständliche Projekt betreffen, sind optional.

Bei der Verwendung der Logos ist auf deren ausgewogene Gewichtung zu achten, wobei das Unionslogo inkl. Zusatz mindestens 25% der Fläche der Erinnerungstafel einnehmen muss.

Soweit Erinnerungstafeln angebracht werden, obwohl der oben genannte Schwellenwert für den öffentlichen Gesamtbetrag nicht überschritten wird, sind die genannten Gestaltungsmerkmale ebenfalls einzuhalten.

Format A5/max. A4

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