Gefahren- und Risikokarten

Im österreichischen Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) ist die Verpflichtung zur Erstellung von Gefahren- und Risikokarten in § 55k geregelt. Dazu ist das in § 55h Abs. 1 festgelegte Verfahren sinngemäß anzuwenden.

Vom Bundesministerium wurde ein Entwurf erstellt, der den Ländern im Oktober 2012 übermittelt wurde. Diese haben den Bundesentwurf auf seine Plausibilität geprüft und aufgrund entsprechender Unterlagen und Daten des Landes geändert bzw. ergänzt.

Das Bundesministerium hat die Gefahren- und Risikokarten fertig gestellt und sie am 11. Dezember 2013 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veranstaltung im Bundesamtsgebäude in Wien vorgestellt.

Die Gefahren- und Risikokarten sind im Wasserinformationssystem Austria (WISA) im web-GIS (https://maps.wisa.bml.gv.at/hochwasser) öffentlich zugänglich und können unter dem angegebenen Link eingesehen werden.