Leitfaden zum Bericht über den Ausgangszustand
Boden und Grundwasser sind vor Verschmutzungen durch Industrieanlagen zu schützen. Die EU-Richtlinie verfolgt dieses Ziel.
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) verfolgt den Schutz von Boden und Grundwasser. Sie verpflichtet Betreiber von IPPC-Anlagen, in denen relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, einen Bericht zu erstellen, in dem der Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf dem Gelände der Anlage quantifiziert wird.
Der vorliegende Leitfaden des BML und die ergänzende FAQ sollen eine einheitliche österreichweite Handhabung der Regelungen über den Ausgangszustand unterstützen. Anlagenbetreibern bzw. Projektanten bietet der Leitfaden eine Hilfestellung zur Erstellung des Berichtes, befasste Behörden und Sachverständige unterstützt der Leitfaden bei dessen Prüfung.
Die im Leitfaden beschriebene Vorgangsweise bei der Erarbeitung eines Berichtes über den Ausgangszustand wurde anhand zweier ausgewählter Fallbeispiele getestet.
Die entsprechenden Berichte über den Ausgangszustand für diese beiden Pilotbetriebe können auf Anfrage unter abt-14@bml.gv.at in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden.