BML unterstützt nachhaltige Entwicklungsziele zum Thema „Wasser“

Sustainable Development Goals
Foto: un.org

Österreichischer Bericht über die Umsetzung des SDG-Indikators zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Indikator 6.5.2) und zur Umsetzung der UNECE-Wasserkonvention

Österreich hat sich im Jahr 2015 mit der Unterzeichnung des Weltzukunftsvertrages „Agenda 2030“ zur Umsetzung der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele, kurz SDGs, verpflichtet. Die Agenda 2030 ist der »Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand« für eine Transformation hin zur Nachhaltigkeit und stellt mit 169 Unterzielen ein wichtiges Orientierungssystem der österreichischen Politik dar.

Für den Bereich Wasser sind die nachhaltigen Entwicklungsziele 6 (Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen) und 14 (Leben unter Wasser) von besonderer Bedeutung. Das Ziel 6 definiert mehrere Teilziele. Teilziel 6.5 zielt auf die Umsetzung eines „integrierten Wasserressourcenmanagements auf allen Ebenen, insbesondere durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ bis 2030 ab.

Mehr als die Hälfte der weltweiten Oberflächengewässer und des Grundwassers fließt über Ländergrenzen hinweg. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist daher unverzichtbar für die nachhaltige Entwicklung. Der Indikator 6.5.2 ist als “Anteil grenzüberschreitender Einzugsgebiete mit operationellen Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit” definiert und soll die Zielerreichung des Entwicklungsziels 6.5 messbar machen. Österreich erreicht 100% bei der Umsetzung des Indikators zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (6.5.2).

Mit dem Berichtswesen zum Indikator 6.5.2 wurden die UN Organisationen UNESCO und UNECE gleichermaßen beauftragt. Beide Organisationen sind übereingekommen, das Berichtswesen zum Indikator 6.5.2 mit dem Berichtswesen zur Umsetzung der „Konvention zum Schutz grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen“ (UNECE-Wasserkonvention) zusammenzufassen.

Österreich ist seit 1996 Vertragsstaat der UNECE-Wasserkonvention und wurde im Frühjahr eingeladen, am 3. Berichtswesen zum Indikator 6.5.2 sowie zur Umsetzung der UNECE-Wasserkonvention bis zum 30. Juni 2023 beizutragen.

Der österreichische Beitrag zum Berichtswesen wurde fristgerecht an die UNECE übermittelt und bestätigt für Österreich, dass für alle grenzüberschreitenden Einzugsgebiete durch bilaterale oder multilaterale Abkommen in Kraft sind und der Indikator zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (6.5.2) somit eine 100%ige Umsetzung zeigt.

Der nächste Zyklus zum Berichtswesen wird im 1. Halbjahr 2026 stattfinden.

Nähere Informationen zum Berichtswesen finden sich auf der Webseite der UNECE.

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