Öffnung der UNECE Wasserkonvention mit 6. Februar 2013 in Kraft getreten

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Foto: UNECE

17 Jahre nach dem Inkrafttreten wird die „UNECE Konvention zum Schutz und Bewirtschaftung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (UNECE Wasserkonvention) zu einer globalen Konvention.

Ursprünglich als regionales Instrument zur grenzüberschreitenden Wasserkooperation der Staaten der Europäischen Wirtschaftskommission ins Leben gerufen, wurde mit 8. November 2012 die notwendige Anzahl von Ratifikationen zum Inkrafttreten der Änderungen an Artikel 25 und 26 der Konvention erreicht. Die Änderung zu den beiden Artikeln traten mit 6. Februar 2013 offiziell in Kraft. Damit wird der Beitritt aller UN-Mitgliedstaaten zur Konvention ermöglicht, sobald alle Vertragsstaaten, welche zum Zeitpunkt des Beschlusses der Änderungen (28. November 2003) Vertragspartei der Konvention waren, diese Änderungen an den Artikeln ratifiziert haben.

Die Öffnung und die damit verbundene Globalisierung der UNECE-Wasserkonvention wird als strategische Priorität der Vertragsstaaten und als Meilenstein für die künftige Entwicklung der Konvention gesehen. Viele Länder außerhalb der UNECE-Region haben bereits ihr Interesse am Beitritt zur UNECE-Wasserkonvention bekundet.

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