UNECE-Konvention feiert 20-jähriges Bestehen

Logo United Nations Economic Commission for Europe
Foto: UNECE

Am 17. März 1992 wurde in Helsinki die UNECE-Konvention zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen verabschiedet.

Es ist das einzige rechtkräftige, internationale Abkommen betreffend grenzüberschreitender Süßwasserressourcen.

20 Jahre nach Inkrafttreten haben aktuell 37 Staaten der UNECE-Region (United Nations Economic Commission for Europe) die Konvention ratifiziert. Österreich ist 1996 der Konvention beigetreten.

Die Konvention regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Vertragsstaaten hinsichtlich der einvernehmlichen, konfliktfreien Nutzung und der Bemühungen zum Schutz und der Reinhaltung gemeinsamer Süßwasserressourcen wie Grundwasser, Seen und Fließgewässer.

Als Grundstein gab sie Impulse für gewichtige Abkommen wie das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Donau, Übereinkommen zum Schutz des Rheins und weiterer europäischer Flüsse und Seen. Viele bilaterale und multilaterale Abkommen zwischen Osteuropäischen Staaten seit Mitte der 90er Jahre beruhen auf der Konvention.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) wurde der Grundgedanke der Konvention - ein grenzüberschreitenden Managements auf der Basis von Flusseinzugsgebieten - auf Europäischer Ebene eingeführt und bestimmt seither maßgeblich die wasserwirtschaftliche Praxis der EU-Mitgliedsstaaten.

Neue Herausforderungen für die UNECE Konvention bestehen derzeit in der Öffnung der Konvention über die Grenzen der UNECE-Region hinaus. Viele Staaten des zentralasiatischen Raumes sehen die positiven Effekte der Ratifizierung der Konvention als Ansporn und Möglichkeit, auf nationaler sowie bilateraler oder multilateraler Ebene eine nachhaltige und konfliktfreie Nutzung grenzüberschreitender Wasserköper zu erreichen.

Das Jubiläum zum 20- jährigen Bestehen wird feierlich vom 3.-4. September 2012 in Helsinki zelebriert.

Downloads

Weiterführende Informationen