UN Agenda 2030 - Nachhaltigkeitsziel SDG 6 Wasser

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Die Agenda 2030 mit den Sustainable Development Goals (SDGs) wurde am Nachhaltigkeitsgipfel der Vereinten Nationen im September 2015 in New York angenommen.

Sie trat am 1. Jänner 2016 in Kraft und besteht aus einer politischen Erklärung und dem Katalog von 17 Zielen und 169 Unterzielen für nachhaltige Entwicklung für die Periode 2016 – 2030. Sie soll nun von allen UN-Mitgliedsstaaten – und damit auch Österreich – auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden (Details finden Sie unter dem nachstehenden Link).

Mit SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen  - wurde ein eigenes Nachhaltigkeitsziel für Wasser definiert. In acht Unterzielen wird das Hauptziel SDG 6 konkretisiert betreffend Trinkwasserversorgung (6.1), Zugang zu Sanitäreinrichtungen (6.2), Verbesserung der Gewässerqualität u.a. durch Reduzierung von Verschmutzung (6.3), Effizienzsteigerung von Wassernutzungen (6.4), IWRM und internationale Zusammenarbeit (6.5), Schutz und Wiederherstellung wasserabhängiger Ökosysteme (6.6), Entwicklungszusammenarbeit (6.a) und die Einbindung lokaler Gemeinden (6.b).

Auch in vielen anderen SDGs gibt es Wasserbezüge, z.B. in SDG 11 über nachhaltige Städte und Gemeinden zum Hochwasserschutz oder in SDG 15 über u.a. den Schutz von Gewässerökosystemen.

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