Europäische Bürgerinitiative „Right2water“

Wasserkrug
Foto: B. Jaumann

Mitteilung der Europäischen Kommission zur Europäischen Bürgerinitiative „Right2water“

Die Europäische Kommission hat am 19.3.2014 ihre Mitteilung KOM (2014) 177 endgültig über die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware“ veröffentlicht. Ein Verweis auf die Bürgerinitiative sowie die Zahl der in den einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgten Unterzeichner der Initiative sind der Mitteilung als Anhang angeschlossen. Eine konkrete Gesetzesinitiative zur Sicherung von Wasser wird von der Kommission nicht angedacht.

In dieser Mitteilung

  • wird die erfolgreiche Bürgerinitiative „right2water“ und ihr Anliegen vorgestellt,
  • auf den aktuellen Rechtstand auf Ebene des Völkerrechtes bezüglich  Zugang zu einwandfreiem und sauberen Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein Menschenrecht eingegangen,
  • werden konkrete Maßnahmen in Umsetzung des Anliegens der Bürgerinitiative angedacht

In den Schlussfolgerungen der Mitteilung sagt die Kommission konkrete Schritte und eine Reihe neuer Maßnahmen zu. Insbesondere hat sie vor

  • die Umsetzung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich der Wasserqualität zu verbessern,
  • eine EU –weite Konsultation zur EU – Trinkwasserrichtlinie einzuleiten,
  • die Transparenz bei der Verarbeitung einschlägiger Daten zu verbessern und neue Richtwerte für die Wasserqualität zu prüfen,
  • Anreize für innovative Ansätze für die Entwicklungshilfe zu geben,
  • sich für die Verankerung des universellen Zugangs zu unbedenklichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung als prioritäres Ziele für die nachhaltige Entwicklung einzusetzen.

Die Mitgliedsstaaten werden schlussendlich aufgefordert, den in dieser Initiative vorgebrachten Anliegen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Rechnung zu tragen und hierzu ihre eigenen Anstrengungen zu verstärken.

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