Rechtliche Verankerung der Ramsar-Konvention in Österreich
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1983 beschloss der Österreichische Nationalrat das erste österreichische Bundesgesetz über das "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel,von internationaler Bedeutung".
1983 beschloss der Österreichische Nationalrat das österreichische Bundesgesetz über das "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" (BGBl. 225/1983).
Die seit 1983 hinzugekommenen Ramsar-Gebiete stehen in den BGBl. 153/2004, BGBl. 12/2006, BGBl. 164/2011, BGBl. 147/2013, BGBl. 164/2013 und BGBl. 117/2014.
Die Ramsar-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Dieser verpflichtet die Vertragsstaaten nach völkerrechtlichen Regeln. Die Form der nationalen Umsetzung der Ramsar-Konvention bleibt den Vertragsstaaten überlassen.
Angelegenheiten des Naturschutzes in Österreich fallen in den Kompetenzbereich der neun Bundesländer, daher wird der Schutz von Feuchtgebieten im Wesentlichen durch die Natur- und Landschaftsschutzgesetze geregelt.
Auch das Fischereiwesen stützt sich in Österreich auf neun - zum Teil sehr unterschiedliche - Landesfischereigesetze sowie auf die dazugehörigen Durchführungsverordnungen.