Rechtliche Verankerung der Ramsar-Konvention in Österreich

Seerosenfoto in der Mitte ein rotes Paragraphenzeichen
Foto: BML / Ruth Maria Wallner

1983 beschloss der Österreichische Nationalrat das erste österreichische Bundesgesetz über das "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel,von internationaler Bedeutung".

1983 beschloss der Österreichische Nationalrat das österreichische Bundesgesetz über das "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" (BGBl. 225/1983).

Die seit 1983 hinzugekommenen Ramsar-Gebiete stehen in den BGBl. 153/2004, BGBl. 12/2006, BGBl. 164/2011, BGBl. 147/2013, BGBl. 164/2013 und  BGBl. 117/2014. 

Die Ramsar-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Dieser verpflichtet die Vertragsstaaten nach völkerrechtlichen Regeln. Die Form der nationalen Umsetzung der Ramsar-Konvention bleibt den Vertragsstaaten überlassen.
 
Angelegenheiten des Naturschutzes in Österreich fallen in den Kompetenzbereich der neun Bundesländer, daher wird der Schutz von Feuchtgebieten im Wesentlichen durch die Natur- und Landschaftsschutzgesetze geregelt.

Auch das Fischereiwesen stützt sich in Österreich auf neun - zum Teil sehr unterschiedliche - Landesfischereigesetze sowie auf die dazugehörigen Durchführungsverordnungen.

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