Factsheets zur Überarbeitung der Kommunalen Abwasserrichtlinie

Kläranlage
Foto: BML / Alexander Haiden

Österreichische Zahlen, Daten und Fakten zu ausgewählten Überarbeitungsoptionen

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 ihren Evaluierungsbericht zur Kommunalen Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) vorgelegt. Es zeigte sich, dass die Belastung durch bestimmte Schadstoffe aus städtischen Punktquellen verringert werden konnte. Der Evaluierungsbericht sieht aber auch Anpassungsbedarf v.a. in den Bereichen der Finanzierung, der Umsetzung, der Mischwasserentlastung und des Umgangs mit bisher nicht geregelten Schadstoffen (Arzneimittel, Mikroplastik) und weiteren Bereichen in Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal. Derzeit wird eine Wirkungsfolgenabschätzung durchgeführt. Dabei werden Ideen zur Weiterentwicklung der Richtlinie auf Kosten und Wirksamkeit untersucht. Im Jahr 2022 will die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorlegen.

Die Überarbeitung der Kommunalen Abwasserrichtlinie zielt vorrangig auf jene Bereiche ab, die bei der Evaluierung als verbesserungswürdig erachtet wurden. Zu diesem Zweck wurden von der Europäischen Kommission verschiedene politische Optionen für die Änderung der Richtlinie vorgeschlagen, die 2021 sowohl von den betroffenen Stakeholdern in den Mitgliedsstaaten, als auch von einem wissenschaftlichen Gesichtspunkt her bewertet werden sollen.

In einem vom Ministerium beauftragten Projekt wurden Zahlen, Daten und Fakten zu den Optionen, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurden, aus österreichischer Sicht dargestellt und in Factsheets zusammengefasst. Diese werden im vorliegenden Bericht präsentiert und stellen die österreichische Situation zu ausgewählten Themenbereichen dar. Die Factsheets sind in Englischer Sprache verfasst, da sie der Europäischen Kommission für die Wirkungsfolgenabschätzung zur Verfügung gestellt wurden.

Factsheets-UWWTD-20210607