Technische Richtlinie für die Gefahrenzonenplanungen im Wasserbau

Gefahrenzonenkarte
Foto: BML Ausschnitt einer Gefahrenzonenkarte

Mit der WRG-Novelle 2011 wurden im § 42a die Gefahrenzonenplanungen zur Erreichung der gemäß § 55l Abs. 2 festgelegten Ziele geregelt.

Inhalt, Form und Ausgestaltung von Gefahrenzonenplanungen wurden mit der WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung (WRG-GZPV), die mit 14. Juni 2014 in Kraft getreten ist, festgelegt.

Auf Basis dieser rechtlichen Regelungen wurde durch die Abteilung IV/6 im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Länder, des BAW und des BMK eine Technische Richtlinie für die Gefahrenzonenplanungen erarbeitet. Ziel dabei war – in Abstimmung mit den Regelungen gem. ForstG –, bereits bestehende Planungsinstrumente zu vereinheitlichen und nach dem neuesten Stand der Entwicklungen auszugestalten.

In einem ausführlichen Diskussionsprozess seit Jänner 2018 betreffend die Rot-Gelb schraffierten Funktionsbereiche wurde eine neue Vorgehensweise für die Ausweisung festgelegt. Die adaptierte Richtlinie wurde mit 1. September 2022 in Kraft gesetzt.

Die aktuelle Fassung „Technische Richtlinie für die Gefahrenzonenplanungen im Wasserbau“ ist im Downloads-Bereich als barrierefreie Onlineversion verfügbar.

Weiters wird auf die verbindliche Anwendung der „Digitalen Datenanforderungen zur Hochwasserfachdatenbank, Teil II Gefahrenzonenplanungen“ (ACHTUNG: wird derzeit überarbeitet) sowie der zugehörigen Schnittstellenbeschreibung (inkl. Geodatenvorlagen) in der jeweils gültigen Version hingewiesen. Diese bilden eine Voraussetzung für die verpflichtende Anwendung der Prüfplattform zur Endübermittlung von digitalen Gefahrenzonenplandaten an das Ministerium.

Der Bereich „Weiterführende Informationen“ enthält Links zu weiteren Unterlagen.

Die aktuellen Schnittstellenbeschreibung sowie die Datentemplates für QGis und ArcMap finden sich auf Github. Um von Github Daten herunterladen zu können, ist ein User (ohne weitere Verpflichtungen) erforderlich.

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