Technische Richtlinien

Luftaufnahme Hochwasser Trisanna 2005
Foto: BBA Imst

Die Technischen Richtlinien für den Wasserbau (TRL-WB 23) legen fest, unter welchen Voraussetzungen Hochwasserschutzmaßnahmen vom Bund finanziert werden.

Die Technischen Richtlinien für den Wasserbau, die gemäß Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) zu erlassen sind, sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen wurden vom Bundesministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern überarbeitet. Sie waren an die geänderten rechtlichen und organisatorischen Vorgaben von Wasserrechtsgesetz (WRG-Novelle 2011), Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG-Novelle 2013) und Gefahrenzonenplanungs-Verordnung (WRG-GZPV 2014) anzupassen.

Konkret werden die Planungen im Sinne eines integrierten Hochwasserrisikomanagements künftig enger mit dem Hochwasserrisikomanagementplan (RMP) gemäß Hochwasserrichtlinie und dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) gemäß Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt. Die Finanzierbarkeit und das Ausmaß der Finanzierung bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen nach wasserwirtschaftlichen Kriterien und Planungsgrundsätzen transparent und nachvollziehbar zu regeln, war ein weiterer Schwerpunkt bei der Überarbeitung der Richtlinien.

Nach Befassung der Kommission Wasserwirtschaft wurden die Technischen Richtlinien (RIWA-T Fassung 2016) vom Bundesminister genehmigt und traten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Es erfolgt nun eine Neuauflage (Wiederverlautbarung) der RIWA-T 2016 als Technische Richtlinien für den Wasserbau (TRL-WB 23). Dabei wurden vor allem Begrifflichkeiten an den Stand-der-Technik angepasst und Entwicklungen bei Planungsinstrumenten und Planungsprozessen entsprechend berücksichtigt.

Die Abwicklung der Bundesfinanzierung im Bereich des Wasserbaus wurde mit der WBFG-Novelle 2013 an eine Abwicklungsstelle ausgelagert. Mit dieser Aufgabe wurde die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) vom Bundesministerium beauftragt.

Die Durchführungsbestimmungen zur TRL-WB 23 wurden 2024 im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung, sowie transparenten und vor allem auch verständlichen Kommunikation von Finanzierungsanteilen, insbesondere für Gemeinden, angepasst und in neuer Fassung in Kraft gesetzt. Im Rahmen der vorliegenden Überarbeitung der DFB2024 konnte darüber hinaus auch sichergestellt werden, dass bei nahezu allen Vorhaben eine Besserstellung der Interessenten (durch einen geringeren Finanzierungsanteil) erreicht wird. Mit der Überarbeitung einher gehen außerdem eine klare Priorisierung des Rückhalts und der Flächenfreihaltungen gegenüber linearen Maßnahmen, sowie die Stärkung übergeordneter Planungsinstrumente zur Sicherstellung eines effizienten Mitteleinsatzes.

Alle aktuellen Formblätter für die Antragstellung werden daher von der KPC als Download zur Verfügung gestellt unter: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/hochwasserschutz/wasser

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