Technische Richtlinien
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Die Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung legen fest, unter welchen Voraussetzungen Hochwasserschutzmaßnahmen vom Bund gefördert werden.
Die Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung, die gemäß Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) zu erlassen sind, sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen wurden vom Bundesministerium in Zusammenarbeit mit den Ländern überarbeitet. Sie waren an die geänderten rechtlichen und organisatorischen Vorgaben von Wasserrechtsgesetz (WRG-Novelle 2011), Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG-Novelle 2013) und Gefahrenzonenplanungs-Verordnung (WRG-GZPV 2014) anzupassen.
Konkret werden die Planungen im Sinne eines integrierten Hochwasserrisikomanagements künftig enger mit dem Hochwasserrisikomanagementplan (RMP) gemäß Hochwasserrichtlinie und dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) gemäß Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt. Die Förderbarkeit und das Förderausmaß bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen nach wasserwirtschaftlichen Kriterien und Planungsgrundsätzen transparent und nachvollziehbar zu regeln, war ein weiterer Schwerpunkt bei der Überarbeitung der Richtlinien.
Nach Befassung der Kommission Wasserwirtschaft wurden die Technischen Richtlinien (RIWA-T Fassung 2016) vom Bundesminister genehmigt und traten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
Die Abwicklung der Bundesförderungen im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung wurde mit der WBFG-Novelle 2013 an eine Abwicklungsstelle ausgelagert. Mit dieser Aufgabe wurde die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) vom Bundesministerium beauftragt.
Die Durchführungsbestimmungen zur RIWA-T wurden 2020 aktualisiert und in neuer Fassung in Kraft gesetzt.
Alle aktuellen Formblätter für die Antragstellung werden daher von der KPC als Download zur Verfügung gestellt unter: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/hochwasserschutz/wasser