Der Weg zur Schutzmaßnahme gegen Hochwasser
Ein maßgeblicher Anteil der Gebäude in Österreich ist von Hochwasser gefährdet. Wenn ganze Siedlungen betroffen sind, ist oftmals eine technische Schutzmaßnahme der beste Weg zu mehr Sicherheit. Im folgenden Artikel wird skizziert, welche Planungsschritte bis zur Maßnahme und deren Förderung durchlaufen werden.
In der Regel geht das Interesse an Schutzmaßnahmen, und somit der erste Schritt zur Maßnahme, von einer Gemeinde, einem Wasserverband, einer Wassergenossenschaft oder einem ähnlichen Zusammenschluss aus. Im Regelfall soll basierend auf einem Gefahrenzonenplan – nicht erst nach einem Katastrophenereignis – bestehendes Schadenspotenzial erkannt und ersichtlich gemacht werden.
Voraussetzung für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist das Vorhandensein einer übergeordneten Planung, beispielsweise eines Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzeptes (GE-RM) für das Einzugsgebiet oder einer Generellen Planung. So sollen Wechselwirkungen mit anderen Sektoren und Interessen abgeschätzt und eine generelle Machbarkeit beurteilt werden. Schlüsselelement in den ersten Planungsschritten ist die Untersuchung und Gegenüberstellung von unterschiedlichen Varianten sowie der Bewertung ihrer Kosten und Nutzen. In der Regel sind Maßnahmen, die dem Rückhalt von Hochwasser dienen, gegenüber Gewässerregulierungen schon alleine aus ökologischen Gründen, aber auch aufgrund der möglichen Verschlechterung für Unterlieger zu bevorzugen. An der Entscheidung für eine Variante, aber auch an der Finanzierung der Maßnahme, sind in der Regel das Bundesministerium, das jeweilige Land und der Interessent als Antragstellerin beteiligt.
Liegen entsprechende Planungsgrundlagen sowie ein Gefahrenzonenplan vor, kann nach einem formlosen Antrag an die Wasserbauabteilungen der Länder mit der Detailplanung und Umsetzung einer Maßnahme begonnen werden, wobei in diesem Schritt auch Detailfragen zur Finanzierung abgeklärt werden – Grundlage dafür bilden die gültigen technischen Richtlinien (RIWA-T) und Durchführungsbestimmungen. Mit der Umsetzung von Maßnahmen kann das Hochwasserrisiko nachhaltig reduziert werden. Parallel dazu können oftmals auch ökologische Verbesserungen an unseren Flüssen und Bächen erreicht werden, was einen Zusatznutzen für die Öffentlichkeit darstellt.