Umweltförderungsgesetz feiert 30-jähriges Jubiläum

Bundesminister Norbert Totschnig und Bundesministerin Leonore Gewessler bei der Pressekonferenz zu 30 Jahre Umweltförderungsgesetz
Foto: BML / Rene Hemerka

Bundesminister Totschnig und Bundesministerin Gewessler gaben anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Umweltförderungsgesetzes eine Pressekonferenz und präsentierten eine Broschüre über die Erfolge der Umweltförderung in Österreich.

Am 1. April 1993 trat das Umweltförderungsgesetz (UFG) in Kraft, auf dessen Basis Förderungen im Umweltbereich genehmigt werden können. In der Wasserwirtschaft ist es die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen der kommunalen Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie der Gewässerökologie.

Die Förderung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung gibt es seit der Gründung des Wasserwirtschaftsfonds im Jahr 1959, mit dem Umweltförderungsgesetz 1993 wurde diese neu aufgestellt. Somit ist der heutige Bereich der Förderung Siedlungswasserwirtschaft das älteste Umweltförderungsinstrument Österreichs.

In den vergangenen Jahrzehnten wurden erhebliche Förderungsmittel bereitgestellt, um die Infrastruktur in der kommunalen Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung im Zuge der Daseinsvorsorge aufzubauen. So konnten seit Beginn des UFG 1993 bis 2022 in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft 53.305 Projekte mit einem Förderbarwert von über 5,5 Milliarden Euro unterstützt und damit Investitionen im Umfang von rund 20 Milliarden Euro ermöglicht werden. Inhaltich hat sich die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft in den letzten 30 Jahren naturgemäß stark gewandelt. Lag der Fokus der Förderung in den 1990-iger Jahren auf dem Ausbau der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im ländlichen Raum, gewinnen heute nachhaltige Investitionen zur Klimawandelanpassung sowie der Funktions- und Werterhalt der siedlungswasserwirtschaftlichen Infrastruktur immer mehr an Bedeutung. 2022 konnte erreicht werden, dass zusätzliche UFG Fördermittel im Umfang von 100 Millionen Euro besonders für die Trinkwasserversorgung für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt werden können. Damit können Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel insbesondere für zukünftige Trockenperioden beschleunigt umgesetzt werden.

Im Bereich der betrieblichen Abwassermaßnahmen, konnten von 1993 bis 2014 (die Förderung ist Mitte 2014 ausgelaufen) 514 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 87 Millionen Euro und Investitionskosten von rund 432 Millionen Euro für betriebliche Wasserkreislaufschließungen und Abwasserreinigungsanlagen zugesagt werden.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten bis 2027 zu einem guten Zustand der Gewässer. Durch die intensive Nutzung in den vergangenen Jahrhunderten hat sich der Zustand unserer Fließgewässer stark verändert. Daher zählen Gewässer heute zu den gefährdetsten Ökosystemen. In Österreich wurde vor allem ein Defizit bei der Durchgängigkeit der Fließgewässer, der Gewässerstruktur und bei den Abflussverhältnissen festgestellt. Mit dem Ziel den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern wurde 2008 die Förderung gewässerökologischer Maßnahmen gesetzlich im UFG verankert. Bis 2027 stehen in Summe 340 Millionen Euro zur Verbesserung und Vernetzung von Gewässerlebensräumen zur Verfügung. So konnten bisher insgesamt 775 Projekte mit Investitionskosten von rund 395 Millionen Euro genehmigt werden.

Eine Sonderausgabe der Broschüre Ökoprojekt stellt die Erfolge der Umweltförderung in Österreich dar.