Forstliche Förderung im Rahmen des GAP-Strategieplans

Berglandschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Forstwirtschaft ist ein integraler Bestandteil im Bereich der ländlichen Entwicklung des GAP-Strategieplans. Die Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Flächennutzung umfasst die Entwicklung der Waldflächen bzw. die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

Der GAP-Strategieplan unterstützt eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, indem die Biodiversität und die Anpassung der Wälder an die sich ändernden klimatischen Bedingungen sowie forstschutztechnische Maßnahmen und der Schutz vor Naturgefahren gefördert werden.

Die forstlich relevanten Interventionen im Rahmen des GAP-Strategieplans sind:

73-03 Infrastruktur Wald - zentrale Fördergegenstände sind:

  • Errichtung oder Umbau von Forststraßen
  • Notwendige Instandsetzung von Forststraßen im Zusammenhang mit Kalamitätsereignissen
  • Anlage von und Investitionen in Holzlagerplätze
  • Investitionen zum Schutz vor Naturgefahren

73-04 Waldbewirtschaftung - zentrale Fördergegenstände sind:

  • Investitionen in waldbauliche und/oder biodiversitätsfördernde Maßnahmen
  • Investitionen in Forstschutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes
  • Einrichtung von neuen oder Erweiterung von bestehenden Naturwaldreservaten oder vertragliche Sicherstellung von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen /-gesellschaften

77-02 Zusammenarbeit – umfasst unter anderem

  • Projekte im Bereich der forstlichen Zusammenarbeit z.B. im Bereich Green Care

78-02 Wissenstransfer land- und forstwirtschaftliche Themenfelder – umfasst unter anderem

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Ausbildung

78-03 Wissenstransfer außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder – forstlich relevante Fördergegenstände im Rahmen dieser Intervention sind:

  • Pläne (z.B. Waldbewirtschaftungspläne, Naturschutzpläne, Managementpläne)
  • Monitoring, Fallstudien, Konzepte, angewandte Studien
  • Schutzgebietsbetreuung und sonstiges Gebietsmanagement
  • Bewusstseinsbildung (z.B. Informationsmaßnahmen, Exkursionen)
  • Weiterbildung

Dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung wurde mit der thematischen Bündelung der Forstförderung Rechnung getragen. Darüber hinaus erfolgt bei Projekten im Rahmen der Intervention Waldbewirtschaftung bei ausschließlicher Abrechnung von Projekten mit vereinfachten Kostenoptionen eine laufende Bewilligung ohne Auswahlverfahren.