Gemeinsame Agrarpolitik

Grünland
Foto: BML / Martina Siebenhandl

Die Landwirtschaft war, ist und bleibt für die Identität der Union von entscheidender Bedeutung.

Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es, ein nachhaltiges Agrarmodell im gesamten Gebiet Europas umzusetzen, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten und für die europäischen Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus die sonstigen Serviceleistungen der Landwirtschaft zu garantieren.

Dies erfordert eine Politik, die wirtschaftlich und sozial tragfähig sowie umweltfreundlich, marktorientiert und trotz der Verschiedenheit der Länder und Regionen Europas einfach ist.
 

Was ist die Gemeinsame Agrarpolitik
 

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) verfolgt seit beinahe 60 Jahren die in den Gründungsverträgen für den Agrarbereich festgelegten Ziele, darüber hinaus passt sie sich seit ihrem Bestehen kontinuierlich den aktuellen Entwicklungen sowie neuen Herausforderungen an, stellt die Entwicklung des ländlichen Raums sicher und wirkt sowohl direkt als auch indirekt in den urbanen Bereich hinein – alles in allem: eine Politik für ALLE europäischen Bürgerinnen und Bürger.  

Seit den Anfängen des Integrationsprozesses zählt die Agrarpolitik zu den wichtigsten Aufgabenfeldern der europäischen Politik. Vor dem Hintergrund von Lebensmittelknappheit und Hunger nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen die damaligen sechs Mitgliedstaaten bereits mit der Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1957, die Souveränität über die Agrarpolitik gemeinsam auszuüben.

Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik verfolgt die EU verschiedene Ziele:

  • Versorgung der Bevölkerung mit erschwinglichen und sicheren Lebensmitteln
  • Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für Landwirtinnen und Landwirte in der EU bei gleichzeitiger Modernisierung und Weiterentwicklung der Agrarindustrie
  • Stabilisierung der Märkte

Nach einigen Reformen liegt aktuell das Augenmerk der Gemeinsamen Agrarpolitik auf folgenden Zielen, wenn auch bereits an einer Adaptierung der GAP für die Zeit nach 2020 gefeilt wird:

  • Rentable Nahrungsmittelerzeugung: Bereitstellung von sicheren und ausreichenden Nahrungsmitteln, um vor dem Hintergrund des steigenden weltweiten Bedarfs, der Wirtschaftskrise und wesentlich stärkerer Marktschwankungen zur Ernährungssicherheit beizutragen
  • Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen: Die Landwirtinnen und Landwirte müssen häufig ökologische über wirtschaft­liche Erwägungen stellen, doch werden die entsprechenden Kosten vom Markt nicht ausreichend vergütet
  • Erhaltung der räumlichen Ausgewogenheit und der Vielfalt der ländlichen Gebiete: Die Landwirtschaft ist nach wie vor eine bedeutende wirtschaftliche und soziale Triebfeder in den ländlichen Gebieten und ein wichtiger Faktor, der zur Erhaltung eines lebendigen ländlichen Raums beiträgt.

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