Kleines Begriffs-Einmaleins zur Flächeninanspruchnahme

Landschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, Widmung, Grünland, Bauland, Baulandreserve,... 
Das sind alles wichtige Begriffe in der Debatte um den Bodenschutz in Österreich. Doch was bedeuten die Begriffe eigentlich genau und wie hängen sie zusammen?

Unterschied zwischen Flächeninanspruchnahme und Versiegelung

Boden ist eine begrenzte Ressource, die durch Flächeninanspruchnahme und Versiegelung verbraucht wird. Manchmal werden die Begriffe als Synonyme verwendet, eine Unterscheidung ist jedoch für den Diskurs über den Bodenschutz hilfreich:

Als „in Anspruch genommen“ gelten Flächen, die durch menschliche Eingriffe für Siedlungs-, Verkehrs-, Freizeit-, Erholungs- und Versorgungs- sowie Entsorgungszwecke verändert und/oder bebaut sind und damit nicht mehr für die land- und/oder forstwirtschaftliche Produktion und als natürlicher Lebensraum zur Verfügung stehen.

Versiegelung betrifft Flächen, die mit einer wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt sind. Da die Versiegelung von Flächen immer mit einer baulichen Änderung einhergeht, bilden versiegelte Flächen eine Teilmenge der Flächeninanspruchnahme.

Visualisiert den Unterschied zwischen Flächeninanspruchnahme und Versiegelung. ERklärt wird der Begriff Versiegelte Flächen: Mit einer wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt. Begriff In Anspruch genommene Grundstücke: durch menschliche Eingriffe für Siedlungs-, Verkehrs-, Freizeit-, Erholungs- und Versorgungs- sowie Entsorgungszwecke verändert und/oder bebaut sowie In Anspruch genommene Grundstücke,n

Raumordnung beeinflusst Flächeninanspruchnahme

Flächeninanspruchnahme erfolgt in der Regel in zwei Schritten: bei der tatsächlichen Nutzungsänderung, die in der Landschaft sichtbar wird, und bereits vorher bei der Widmung, wenn Flächen in Planungsverfahren für bestimmte Zwecke ausgewiesen werden.

Werden Flächen im Flächenwidmungsplan für Zwecke der baulichen Nutzung vorgesehen, spricht man bei diesen Flächen von Bauland. Ist ein Grundstück mit Baulandwidmung unbebaut wird es Baulandreserve genannt. Baulandreserven können weiterhin landwirtschaftlich genutzt sein oder brachliegen, somit zählt Bauland nicht automatisch zur Flächeninanspruchnahme. Nicht alle Baulandreserven sind für eine Bebauung geeignet (z. B. Hochwassergefährdung). Um Siedlungsstrukturen kompakt zu halten sollen allgemein Baulandreserven jedoch vorrangig für Bebauung verwendet werden bevor neues Bauland gewidmet wird.

Umgekehrt kann auch auf Flächen im Grünland, das heißt auf Flächen, die nicht als Bauland gewidmet sind, Flächeninanspruchnahme stattfinden. Beispielsweise gibt es bestimmte Grünlandwidmungen, die die Errichtung von Freizeitanlagen ermöglichen, auch landwirtschaftliche Gebäude dürfen häufig im Grünland errichtet werden.

Die Flächenwidmungspläne werden in Österreich von den Gemeinden beschlossen, welche Widmungskategorien es gibt, welche Nutzungen in den Widmungskategorien zulässig sind und was bei der Erstellung der Pläne beachtet werden muss, legt das jeweilige Bundesland im Raumordnungsgesetz fest. Die Bundesländer können zudem durch die Regionalplanung überörtliche Vorgaben erlassen wie beispielsweise Siedlungsgrenzen.

Die Grafik zeigt die Widmung und Flächeninanspruchnahme; Grundstücke mit Baulandwidmung, bebaut und unbebaut; Verkehr; Grundstücke mit Grünlandwidmung, bebaut und unbebaut