Beschluss der Bodenstrategie durch Raumordnungs-Tagung

Landschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Beschluss der Bodenstrategie durch Länder, Städte und Gemeinden: Bundesminister Totschnig begrüßt die Entscheidung der Länder, Städte und Gemeinden, die Maßnahmen der Bodenstrategie in ihrem Kompetenzbereich umzusetzen.

Die im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) erarbeitete „Bodenstrategie für Österreich“ wurde am 29. Februar 2024 bei einer Tagung aller Raumordnungslandesrätinnen und -räten sowie den politischen Vertretungen des Städte- und Gemeindebundes in Linz beschlossen. Das Bekenntnis der Länder zur Umsetzung der Maßnahmen der Bodenstrategie stellt aus Sicht des Landwirtschaftsministers Totschnig einen wichtigen Schritt für den Bodenschutz in Österreich dar: „Klar ist, dass der Bodenverbrauch in Österreich zu hoch ist und wir keine Zeit mehr verlieren dürfen. Es ist erfreulich, dass jetzt überparteilicher Konsens bei den für die Raumordnung zuständigen Akteuren für die erste Österreichische Bodenstrategie herrscht. Damit können die Länder, Gemeinden und Städte nun unmittelbar in die Umsetzung der Maßnahmen in der Bodenstrategie gehen.“

Bund, Länder, Städte und Gemeinden arbeiten 2024 intensiv an Maßnahmen zum Bodenschutz

In der Bodenstrategie ist ein Aktionsplan enthalten, in dem jene Maßnahmen enthalten sind, für die eine besonders enge Kooperation zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden erforderlich ist. Der Aktionsplan wird bereits jetzt auf fachlicher Ebene in der ÖROK Schritt für Schritt in verschiedenen Formaten bearbeitet. Als erster Meilenstein konnten im Dezember 2023 Daten aus dem neuen Monitoring der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung präsentiert werden, die als wichtige Grundlage für weiterführende Arbeiten gelten. Weitere Maßnahmen des Aktionsplans behandeln unter anderem die Anpassung finanzieller Instrumente, die Reduktion von Bauland in Außenbereichen sowie die Festlegung quantitativer Zielwerte und Flächenkontingente. Die Bodenstrategie leistet somit schon jetzt einen wesentlichen Beitrag zur koordinierten Vorgehensweise und dient als Grundlage für politische Entscheidungen. Der Beschluss der Bodenstrategie gilt als Bekenntnis der Länder, Städte und Gemeinden, auch weiterhin intensiv an der Umsetzung des Aktionsplans zusammenzuarbeiten.

Erhalt der Ernährungssicherheit und Biodiversität als zentrale Ziele

Der Erhalt landwirtschaftlicher Produktionsflächen stellt für Minister Totschnig ein besonderes Anliegen dar. Deshalb wurde auf Initiative des Landwirtschaftsministeriums im Zuge der Erstellung der Bodenstrategie bereits Grundlagen zur Ausweisung landwirtschaftlicher Vorrangzonen erarbeitet. Diese stehen den Bundesländern als Leitlinie für die Umsetzung zur Verfügung. Mit landwirtschaftlichen Vorrangzonen werden die fruchtbarsten Böden einer Region unter Schutz gestellt, was einen entscheidenden Beitrag zum langfristigen Erhalt der Ernährungssicherheit leistet.

Einige Bundesländer gehen bei der Festlegung von landwirtschaftlichen Vorrangzonen bereits seit Jahren mit gutem Beispiel voran. So etwa Tirol, wo aufgrund der geografischen Gegebenheiten landwirtschaftliche Flächen besonders wertvoll sind. Im Burgenland, das über viele der fruchtbarsten Böden Österreichs verfügt, wurden diese zuletzt durch die Ausweisung landwirtschaftlicher Vorrangzonen unter Schutz gestellt.

Umgang mit bereits gewidmetem Bauland

Zur Einschränkung von Zersiedelung soll bereits gewidmetes Bauland in gut angebundenen Lagen vorrangig genutzt werden. Einige Bundesländer setzen für die Mobilisierung von unbebautem Bauland in zentralen Lagen bereits wirksame Schritte. So wurde etwa zuletzt in Salzburg eine Abgabe auf Baulandreserven zum ersten Mal eingehoben. Dies soll der Spekulation mit und der Hortung von Bauland vorbeugen.

Einen zentralen Teil der gemeinsamen Arbeit aller Partner in der ÖROK stellt der Umgang mit bereits gewidmetem Bauland in Außenbereichen dar. Dieses ist häufig aufgrund seiner Lage und hoher Infrastrukturerhaltungskosten für die Gemeinden für eine Bebauung weniger geeignet. Es gilt nun, gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Rückwidmung von Baulandüberhängen voranzutreiben.

„Innen vor Außen“ als gemeinsamer Grundsatz

Um das Siedlungswachstum an Ortsrändern zu reduzieren, ist es notwendig die bereits in Anspruch genommenen Flächen besser zu nutzen. Ein wichtiger Ansatz ist daher die Belebung von Orts- und Stadtkernen. Ziel ist dabei leerstehende Gebäude wieder nutzbar zu machen und bestimmte bebaute Bereiche maßvoll zu verdichten. Um einen Beitrag zu den Maßnahmen der Länder zu leisten, hat das Landwirtschaftsministerium eine Förderung zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne eingerichtet. Mit einem Fördervolumen von 26 Mio. Euro werden beispielsweise Maßnahmen zur Sanierung und Belebung von Leerständen sowie für Umgestaltung von öffentlichen Räumen in Ortszentren unterstützt. Parallel dazu wurde kürzlich das Handbuch „Leerstand mit Aussicht“ veröffentlicht. Es dient als Denkanstoß, Inspiration und Hilfestellung für die Inwertsetzung ungenutzter versiegelter Flächen und ungenutzter Gebäude.