Regionalpolitik Allgemein & Zuständigkeiten

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Informationen und Services rund um Regionalpolitik, Raumordnung, Raumplanung und Regionalentwicklung. Das BML koordiniert die Aufgaben in Österreich und mit der EU.

Regionalpolitik bedeutet, die Lebensqualität für die in Österreich lebenden Menschen in allen Regionen zu erhöhen und eine nachhaltige regionale Entwicklung zu ermöglichen. Dabei ist den aktuellen Herausforderungen wie zum Beispiel Chancengleichheit, Wachstum und Beschäftigung, Globalisierung oder dem Klimawandel Rechnung zu tragen.

Regionalentwicklung zeichnet sich dadurch aus, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden muss. Nur im kooperativen Zusammenwirken aller Akteure und Akteurinnen sowie der Politikbereiche auf allen Ebenen – Bund, Länder, Gemeinden und der Europäischen Union – ist eine erfolgreiche Entwicklung der Regionen möglich. Durch Angebote zur Koordination der regional wirksamen Fachpolitiken auf allen Ebenen und die Förderung der Zusammenarbeit in und zwischen Regionen unterstützt die österreichische Regionalpolitik die Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Lebenswelt zukunftsfähig zu gestalten – sei es in den Ballungsgebieten der Zentralräume oder den ländlichen Räumen; sei es im Zentrum Österreichs oder in den Grenzregionen.

"Regionalpolitik", "Raumentwicklungspolitik", "Raumordnung", "Raumplanung" sind sogenannte Querschnittsaufgaben. Ziel ist es, verschiedene Fachpolitiken (Wirtschafts-, Verkehrs-, Kulturpolitik und so weiter) für ein bestimmtes Gebiet ("Raum", "Region") bestmöglich aufeinander abzustimmen, damit eine positive Entwicklung erreicht wird.

Zuständigkeiten für Regionalpolitik in Österreich und Europa

Die Zuständigkeiten für raumbezogene öffentliche Aufgaben in Österreich verteilen sich auf den Bund und die Länder:

  • Die Begriffe "Regionalpolitik" oder "Raumentwicklung" sind in Österreich nicht gesetzlich normiert. Faktisch handelt es sich dabei um Maßnahmen des Bundes, der Länder oder anderer öffentlicher Stellen, welche die Entwicklung von Teilbereichen des Bundesgebiets ("Regionen") beeinflussen wollen.
  • Für die sogenannte "nominelle Raumordnung", die durch eigene Raumordnungsgesetze geregelt ist, sind die Länder und Gemeinden zuständig. Eine Rahmengesetzgebung für Raumordnung auf Bundesebene (wie in der Schweiz und Deutschland) gibt es in Österreich nicht.
  • Daneben gibt es auch Fachpolitiken (zum Beispiel Infrastruktur, öffentliche Dienstleistungen, Förderungen), die nicht (Bundesebene) oder nicht primär (Landesebene) den Regelungen der (Landes-) Raumordnungsgesetze unterliegen, aber dennoch sehr raumwirksam sein können ("funktionale Raumordnung").

Die Koordination der verschiedenen öffentlichen Stellen, deren Tätigkeit Auswirkungen auf die räumliche Ordnung und Entwicklung hat, ist Aufgabe des BML. In seinen raumbezogenen Koordinationsaufgaben wird das BML durch die Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) unterstützt.

Das BML koordiniert auch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) in Österreich und nimmt die Funktion der Bescheinigungsbehörde für den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) wahr.

Im Bereich der EU ist die Kompetenzlage ähnlich: Die "nominelle Raumordnung" liegt weitgehend in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU verfügt aber über einige äußerst raumwirksame Gemeinschaftspolitiken, zum Beispiel die EU-Kohäsionspolitik und EU-Agrarpolitik, sowie Regelungs- und Förderungsaufgaben im Bereich der Umweltpolitik (z.B. Natura 2000), der Verkehrspolitik (Transeuropäischen Netze) oder des Wettbewerbsrechts. 1999 wurde das - nach wie vor aktuelle - Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) beschlossen. Als unmittelbare Folge des EUREK wurde das Europäische Raumbeobachtungsnetzwerk ESPON eingerichtet. Dieses liefert für die EU sowie Schweiz und Norwegen einheitliche Daten, Analysen und Prognosen zur räumlichen Entwicklung.

Für den größeren europäischen Raum des Europarats wurden im Jahr 2000 von der Europäischen Raumordnungsministerkonferenz (CEMAT) Leitlinien für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent verabschiedet.

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