Weniger Bürokratie für Bäuerinnen und Bauern

Bundesminister Totschnig
Foto: BML/BKA Schrötter

Für Bäuerinnen und Bauern gibt es administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem, um den Verwaltungsaufwand am Hof zu reduzieren. Erstmals wurden steuerliche Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung seit der Einführung des Euros im Jahr 2002 angehoben.

Die Agrarspitze Österreichs hat sich gemeinsam mit dem Finanzministerium erfolgreich dafür eingesetzt, die Grenzen der Pauschalierungsverordnung anzuheben und an die Inflation anzupassen.

Anhebung der Pauschalierungsgrenzen

Nach erfolgreichen Verhandlungen des Landwirtschaftsministeriums mit dem Finanzministerium werden die Grenzen wie folgend angehoben:

  • Umsatzgrenze von 400.000 Euro auf 600.000 Euro = Erste Erhöhung seit 2002, wichtige Anpassung aufgrund der Teuerung.
  • Erhöhung der Einheitswert-Grenze für die Teilpauschalierung von 130.000 Euro auf 165.000 Euro = Verwaltungsvereinfachung.
  • Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 Euro auf 45.000 Euro = Anpassung an Inflationsentwicklung im Nebenerwerb.
„In Zeiten multipler Krisen schaffen wir so eine dringend notwendige bürokratische Entlastung für unsere Familienbetriebe. Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommens-Zuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Unsere Bauernfamilien sollen ihre Zeit aber für das einsetzen können, was derzeit am wichtigsten ist“, betont Minister Norbert Totschnig.