Sonderrichtlinie zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen auf Zuckerrübenflächen im Jahr 2024

Rübenfeld
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen zur Vorbeugung und im Falle eines massiven Derbrüsselkäferbefalls auf Zuckerrübenflächen im Jahr 2024 wurde von Herrn Bundesminister Norbert Totschnig am 5.4.2024 genehmigt.

Bereits in den vergangenen Jahren kam es zu massiven und großflächigen Schädigungen von Zuckerrübenkulturen durch Schadorganismen, insbesondere durch den Derbrüsselkäfer. Hohe Aufwendungen für Bekämpfungsmaßnahmen waren notwendig. Landwirtschaftliche Betriebe haben zum Teil mit flächendeckenden Ausfällen und damit verbundenen hohen Ertragsverlusten zu kämpfen.

Die Sonderrichtlinie umfasst die Unterstützung von österreichischen Rübenbäuerinnen und Rübenbauern für höhere Aufwendungen zur Vorbeugung und im Falle eines massiven Derbrüsselkäferbefalls auf Zuckerrübenflächen im Jahr 2024 durch die Anlage und den Betrieb von Pheromonfallen in Zuckerrübenbeständen.

Die Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahme mit Hilfe von Pheromonfallen in Zuckerrübenbeständen stellt eine alternative Methode des Integrierten Pflanzenschutzes dar.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unter Downloads angeführten Dokumenten.