Bestandsmeldung 2024

Weinberg
Foto: BML / Alexander Haiden

Elektronische Abgabe der Bestandsmeldung 2024 Zeitraum: 16. Juli bis 15. August 2024

Es wird in Erinnerung gerufen, dass mit der Neuregelung der Einhebung des Agrarmarkt Austria-Marketingbeitrages das Weingesetz dahingehend geändert wurde, dass die Bestandsmeldung von Betrieben mit einer Ernte von Trauben aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurde, auf digitalem Weg abzugeben sind. Dazu wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft allen betroffenen Betrieben im Herbst 2013 ein Informationsschreiben und der Zugangscode für die elektronische Abgabe übermittelt. Die elektronische Abgabe ist verpflichtend im Zeitraum 16. Juli bis 15. August vorzunehmen.

Lediglich Betriebe mit einer geringeren Menge an Trauben können wählen, ob sie die Bestandsmeldung weiterhin bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, abgeben oder ebenso die elektronische Abgabemöglichkeit nutzen. Sie sind aber nicht von der Abgabe der Bestandsmeldung befreit.

Jene Betriebe, die keine technische Möglichkeit haben, ihre Meldungen elektronisch abzugeben, können sich diesbezüglich an die zuständige Interessensvertretung (Bezirksbauernkammer) wenden.

Weinhandelsbetriebe und Winzergenossenschaften sind im obigen Zeitraum zur Abgabe der Bestandsmeldung in elektronischer Form verpflichtet.

Für weitere Rückfragen hinsichtlich der Anwendung der Applikation Wein-Online steht das Betreuungsteam im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gerne zur Verfügung.

Wenden Sie sich an:

Dipl.-Ing. Vera Ebner, MA       Tel. 01/71100 - 60 2859

Ferdinand Schmidt                  Tel. 01/71100 - 60 2862

Martina Pittner                         Tel. 01/71100 - 60 2798

Gerhard PITZINGER               Tel. 01/71100 - 60 2781

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