Der Reformweg

Mähdrescher am Feld
Foto: BML / Alexander Haiden

Seit dem Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 1962 entwickelten die Institutionen der EUderen Ausrichtung und Inhalte beständig weiter und passten die GAP mittels mehrerer Reformen stetig an neue Herausforderungen an.

Mit den Ver­hand­lun­gen zum  Mehr­jäh­ri­gen Fi­nanz­rah­men (MFR) wer­den auch die Fachpo­li­ti­ken, dar­un­ter die GAP, einer Überarbeitung un­ter­zo­gen. Die Lauf­zeit der Ver­ord­nun­gen zur Agrar­po­li­tik ist an den Zeit­rah­men des Mehr­jäh­ri­gen Fi­nanz­rah­mens der EU ge­kop­pelt, weil die Höhe des Budgets eng mit dem Umfang und der Ausgestaltung der GAP verbunden ist. Die­ser An­satz wird auch beim Mehr­jäh­ri­gen Fi­nanz­rah­men 2021-2027 wei­ter­ver­folgt, wobei die inhaltlichen Verhandlungen zur Ge­mein­sa­men Agrar­po­li­tik noch nicht abgeschlossen werden konnten.

Beim Europäischen Rat im Juli 2021 konnten sich die 27 Staats- und Regierungschefs auf das Grundgerüst des MFR 2021-2027 einigen. Der Agrarhaushalt für 2021-2027 beläuft sich auf 386,6 Milliarden Euro. Das sind um 21,6 Milliarden Euro mehr Mittel, als ursprünglich von der Europäischen Kommission für die GAP vorgeschlagen wurde. Für die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte bedeutet dies einen Anstieg der Mittel um 35 Millionen Euro gegenüber der GAP-Periode 2014-2020. Diese Steigerung ist auf die Erhöhung der Mittel für die Ländliche Entwicklung zurückzuführen und ermöglicht es Österreich, den erfolgreichen Weg in der Ländlichen Entwicklung fortzusetzen.

Mit der Vor­la­ge der Gesetzgebungs­­vor­schlä­ge zur GAP nach 2020 durch die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on am 1. Juni 2018 be­gan­nen of­fi­zi­ell die Ver­hand­lun­gen über eine Neu­ge­stal­tung der Agrar­po­li­tik der Union. Die Kom­mis­si­on legte nach einer öf­fent­li­chen Kon­sul­ta­ti­on und wei­te­ren Vor­ar­bei­ten der EU-In­sti­tu­tio­nen ein Paket von drei Ge­set­zes­vor­schlä­gen, den so­ge­nann­ten Ba­sis­rechts­ak­ten, vor:

  • Vor­schlag für eine Ver­ord­nung über die GAP-Stra­te­gie­plä­ne
  • Vor­schlag für eine Ver­ord­nung über die Fi­nan­zie­rung, die Ver­wal­tung und das Kon­troll­sys­tem der GAP
  • Vor­schlag für eine Ver­ord­nung über eine ge­mein­sa­me Markt­or­ga­ni­sa­ti­on (GMO) für land­wirt­schaft­li­che Er­zeug­nis­se

Seit Juni 2018 wer­den die Vor­schlä­ge der Kom­mis­si­on auf allen Rats­ebe­nen – in den Rats­ar­beits­grup­pen, im Son­der­aus­schuss Land­wirt­schaft und im Rat Land­wirt­schaft und Fi­sche­rei – in­ten­siv be- und ver­han­delt. Par­al­lel dazu be­fasst sich auch das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment mit dem sogenannten „GAP-Reformpaket für die Zeit nach 2020“. Die Vor­stel­lung der GAP Gesetzgebungsvor­schlä­ge er­folg­te im Rat unter bul­ga­ri­schem Vor­sitz.

Wäh­rend der ös­ter­rei­chi­schen Rats­prä­si­dent­schaft im zwei­ten Halb­jahr 2018 wur­den alle drei Ver­ord­nungs­vor­schlä­ge in den Rats­ar­beits­grup­pen kom­plett durch­ge­ar­bei­tet und auf Basis die­ser Dis­kus­sio­nen schrift­li­che Än­de­rungs­vor­schlä­ge for­mu­liert. Aber auch im Son­der­aus­schuss Land­wirt­schaft sowie im Rat Land­wirt­schaft und Fi­sche­rei stan­den die Gesetzgebungsvor­schlä­ge auf den Ta­ges­ord­nun­gen. Der ös­ter­rei­chi­sche Vor­sitz legte dem Rat Land­wirt­schaft und Fi­sche­rei am Ende sei­ner Prä­si­dent­schaft einen Fort­schritts­be­richt zum ge­sam­ten GAP Re­form­pa­ket sowie die über­ar­bei­te­ten Rechts­tex­te vor.  

Unter ru­mä­ni­schem, finnischem, kroatischem und deutschem Vor­sitz wurden die Ar­bei­ten in allen Rats­gre­mi­en fortgesetzt, wobei unter deutscher Präsidentschaft in der Ratstagung der Ministerinnen und Minister für Landwirtschaft und Fischerei am 21. Oktober 2020 die allgemeine Ausrichtung – also eine gemeinsame Position des Rates – zum GAP-Reformpaket für die Zeit nach 2020 erzielt werden konnte.

Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment ist an der Re­form der der­zei­ti­gen Agrar­po­li­tik nun zum zwei­ten Mal als Ko-Ge­setz­ge­ber be­tei­ligt und hat An­fang April 2019 alle drei Ver­ord­nun­gen des GAP Re­form­pa­kets im Aus­schuss für Land­wirt­schaft und länd­li­che Ent­wick­lung (CO­MAG­RI) zur Ab­stim­mung ge­bracht. Alle drei Be­rich­te wur­den an­ge­nom­men, al­ler­dings ist eine Ab­stim­mung im Ple­num in der letz­ten Le­gis­la­tur­pe­ri­ode zeit­lich nicht mehr mög­lich ge­we­sen. Das neue Par­la­ment hat ent­schie­den, auf Basis der vor­lie­gen­den Be­rich­te wei­ter­zu­ar­bei­ten und hat sich am 23. Oktober 2020 im Rahmen der Plenarsitzung in Straßburg wiederum auf seine Position geeinigt.

Aktuell laufen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament die sogenannten „Trilogverhandlungen“, deren Ziel die Einigung zwischen den Ko-Gesetzgebern ist. Der Rat wird in den Trilogen vom Mitgliedstaat vertreten, der jeweils die Ratspräsidentschaft innehat. Im Sinne der besseren Planbarkeit insbesondere für die Landwirtinnen und Landwirte, wird eine ehestmöglich politische Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament begrüßt, denn danach muss sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene eine Vielzahl von Durchführungsbestimmungen erlassen werden.

Da die Verhandlungen zur GAP nach 2020 noch laufen, wurde für die Jahre 2021 und 2022 eine Übergangsperiode geschaffen, in der zwar die Finanzierung über den MFR 2021-2027 erfolgt, die Rechtsvorschriften jedoch weitestgehend aus der GAP-Periode 2014-2020 Anwendung finden. 

Damit wurde gewährleistet, dass ein reibungsloser Übergang der GAP- Unterstützungen für Landwirte und ländliche Gebiete von der alten auf die neue GAP-Periode möglich ist. Zur besseren Bewältigung der COVID-19 Pandemie werden für die Übergangszeit aus dem Instrument NextGenerationEU zusätzliche Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung gestellt.

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