Die Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik – ein Überblick
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zählt zu den ältesten und bedeutsamsten Politikfeldern der Europäischen Union (EU). Nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahr 1957 trat die vergemeinschaftete Landwirtschaftspolitik 1962 in Kraft und steht seither für eine langfristige Absicherung der Ernährungssicherheit in der EU.
Seit ihrem Beginn entwickelten die Institutionen der EU die Gemeinsame Agrarpolitik beständig weiter und passten sie über mehrere Reformen, in Form von Adaptierungen bis hin zu grundlegenden Neuausrichtungen, an neue Herausforderungen an.
Die Reform im Jahr 1992 – McSharry-Reform
Die Reform der GAP im Jahr 1992 führte zu einer umfassenden Veränderung der vergemeinschafteten Landwirtschaftspolitik. Das System der Einkommensstützung über Garantiepreise wurde von einem System ergänzender Einkommensbeihilfen abgelöst. Direktzahlungen, begleitende Flächenstilllegungen, Umweltprogramme und die Diversifizierung wurden eingeführt.
Die Agenda 2000
Aufgrund einer möglichen bevorstehenden EU-Erweiterung um Staaten aus Ost- und Mitteleuropa wurden aus der Vergangenheit bekannte Produktionsüberschüsse und eine Explosion der Ausgaben in der Landwirtschaftspolitik befürchtet. Im Rahmen der Europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung im November 1996 hielt die Erklärung von Cork die Stärkung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in einem zehn-Punkte-Programm fest. Der Europäische Rat legte im Dezember 1997 das strategische Ziel der Agenda 2000 fest, eine multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft schaffen zu wollen, die den gesamten europäischen Raum umfasst. Im März 1999 einigte sich der Europäische Rat über die Ausrichtung der Agenda 2000. Mit dieser Reform wurden der Begriff der Nachhaltigkeit und die bis heute gültige Zweisäulenstruktur der GAP eingeführt.
Die Reform im Juni 2003
Die GAP-Reform 2003, die ursprünglich als „Midterm Review“ zur Analyse der Ergebnisse der Agenda 2000 und zur Diskussion weiterer Reformschritte gedacht war, brachte mit der Einführung der Einheitlichen Betriebsprämie ein völlig neues, von der Produktion entkoppeltes Direktzahlungsmodell. Eine weitere Neuerung betraf die anderweitigen Verpflichtungen, auch bekannt als „Cross Compliance“. Zum ersten Mal wurden Direktzahlungen mit der Einhaltung von Verpflichtungen aus anderen Fachbereichen verknüpft. Dies betraf die Bereiche Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz sowie Gesundheit für Mensch, Tier und Pflanzen.
Health Check 2008
Grundsätzlich als Weiterentwicklung der GAP-Reform 2003 wurde 2008 der „Health Check“ beschlossen. Inhaltlich wurden insbesondere der Klimawandel, das Wassermanagement und die Bioenergie in einem stärkeren Ausmaß zu Themen der Agrarpolitik. Der Health Check war die Grundlage für die GAP Reform 2014 - 2020.
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 – 2020
Mit der Einführung des Instruments der Ökologisierung („Greening“) führte die Reform der GAP bis 2020 zu einer neuen Ausrichtung des Direktzahlungssystems. Erstmals wurden 30 Prozent der Direktzahlungen in der ersten Säule der GAP ausschließlich für bestimmte ökologische Leistungen gewährt. Mit dem „Kleinlandwirte-System“ wurde ein vereinfachtes Förderschema für Landwirte angeboten. In der zweiten Säule der GAP, der ländlichen Entwicklung, lag der Fokus auf dem Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz, die in Österreich vorrangig über das Agrarumweltprogramm ÖPUL abgewickelt wurden. Das bereits 1995 geschaffene Programm ÖPUL ist bis heute ein attraktives Kernelement der österreichischen Agrarpolitik, welches mit einem flächendeckenden Ansatz eine umweltgerechte, extensive und mit den natürlichen Ressourcen schonend umgehende Landbewirtschaftung sowie tierfreundliche Haltungsformen fördert. Der Ausbau der Breitbandversorgung und touristische Angebotsentwicklung verdeutlichen, dass zunehmend Maßnahmen aus nichtlandwirtschaftlichen Bereichen Zugang zum Politikbereich ländliche Entwicklung gefunden haben.
In Österreich…
Die Gemeinsame Agrarpolitik und ihre jeweiligen Reformen wurden für Österreich ab dem Beitritt zur EU im Jahr 1995 unmittelbar verpflichtend. Beginnend mit dem Einfluss der McSharry-Reform passte sich die österreichische Landwirtschaft den Veränderungen und Reformen der GAP an und entwickelte sich somit aufgrund neuer agrarpolitischer Zielsetzungen im Gesamten weiter. Österreich hat die Herausforderungen im Agrarbereich bis heute sehr gut gemeistert. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft konnte sichtlich eingebremst werden. Österreich als kleiner Mitgliedstaat profitiert im Besonderen von der vergemeinschafteten Politik, da es dem internationalen Druck im Alleingang wohl nicht im jetzigen Ausmaß gewachsen wäre. In diesem Sinne hat sich Österreich immer aktiv an der Gestaltung und Reformierung der GAP beteiligt und plant, dies auch weiterhin im Rahmen der derzeitigen Reform der GAP nach 2020 zu tun.