So entsteht in der EU Agrarrecht

Maschinelle Heuverarbeitung
Foto: BML / Martina Siebenhandl

Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament bildet der Rat Landwirtschaft und Fischerei das Entscheidungsgremium der EU für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Der Rat Landwirtschaft und Fischerei zählt zu den ältesten Ratsformationen und tagt einmal im Monat, in der Regel in Brüssel. In den Monaten April, Juni und Oktober findet die Tagung in Luxemburg statt. Ziel dieser Tagungen ist es, über diese Bereiche betreffende Rechtsakte zu beraten, um sie dann in weiterer Folge anzunehmen.

Der Rat hat in diesem Rahmen die Aufgabe, die Gesetzesvorhaben, die von der Kommission vorgeschlagen werden, soweit aufzubereiten, dass alle technischen Fragen geklärt sind.

Für die Lösung einzelner Detailfragen beauftragt der Rat die jeweils zuständige Ratsarbeitsgruppe mit der Vorbereitung der Vorschläge. In den Ratsarbeitsgruppen sitzen die Expertinnen und Experten, die die Vorschläge formal und materiell beurteilen.

Bevor die Vorschläge dem Rat unterbreitet werden, werden die gesammelten Dossiers entweder vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AstV*) oder vom Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL**) einer Überprüfung unterzogen.

In diesem Rahmen ist der Ausschuss der Ständigen Vertreter für die Behandlung der Dossiers in den Bereichen Fischerei und Lebensmittelsicherheit sowie für auftretende Fragen im Sektor Agrarhaushalt verantwortlich.

Der Sonderausschuss Landwirtschaft hingegen, mit Fokus auf technische Fragen, ist für die Aufbereitung der Rechtsakte über die Marktorganisation und die Entwicklung des ländlichen Raums zuständig.

In diesem Sinne findet im Bereich der Vorbereitung des Rates Landwirtschaft zumeist wöchentlich eine Sitzung statt, in welcher der Sonderausschuss Landwirtschaft darüber entscheidet, ob die Materie (im Bereich der GAP) für eine Behandlung im Rat Landwirtschaft in Frage kommt.

Die Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedsstaaten stimmen schließlich über den Vorschlag der Kommission ab. Je nachdem auf welcher Rechtsgrundlage die Rechtsakte beruhen, bedarf es unterschiedlicher Abstimmungsverfahren. Die tatsächliche Umsetzung der Vorschläge erfolgt letzten Endes durch die Kommission.

Kurze Zusatzinformationen:

* Der Ausschuss setzt sich aus den Ständigen Vertretern der Mitgliedsstaaten und ihren Stellvertreter, angesiedelt in Brüssel, zusammen.

** Der Sonderausschuss Landwirtschaft ist das Gremium, das die Beratungen des Rates Landwirtschaft vorbereitet. Fokus liegt hierbei v.a. auf sämtlichen Bereichen der gemeinsamen Gestaltung der Agrarmärkte, der Agrarstrukturen und der ländlichen Entwicklung. Zentrale Rolle kommt dem SAL im Rahmen der GAP zu.

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