Sonderrichtlinie "Sonstige Maßnahmen"

Kirschblüte
Foto: BML / Kern Bernhard

Hier finden Sie zu Informationszwecken die Sonderrichtlinie zur Umsetzung von "Sonstigen Maßnahmen" im Rahmen des Ländlichen Entwicklungsprogrammes 2007 bis 2013.

Die Sonderrichtlinien enthalten die allgemeinen und für die jeweilige Maßnahme spezifischen Bedingungen für die Teilnahme an den Maßnahmen und den Abschluss eines Vertrages zwischen einem Förderungswerbenden und dem Bund.

Die Sonderrichtlinien bilden einen integrierten Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Förderungswerbenden auf Grund seines Antrages und dem Bund auf Grund der Genehmigung des Antrages zustande kommt. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.

Im Downloadbereich finden Sie zu Informationszwecken die Sonderrichtlinie "Sonstige Maßnahmen" sowie die dazugehörigen Anlagen aus der Förderperiode 2007 bis 2013.

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