16 Wirkung ÖPUL auf Nährstoffverfügbarkeit

Anbei finden Sie die Studie zu "ÖPUL-Evaluierung Auswirkungen von ÖPUL-Maßnahmen auf die Nährstoffverfügbarkeit österreichischer Böden"

Eine Bodenuntersuchung war in der Vergangenheit nicht verbindlich, stellt aber ein wichtiges Instrument für die Düngeempfehlung und damit die Steuerung der Nährstoffzufuhr dar. Bei einigen ÖPUL-Maßnahmen ist die Vorlage von aktuellen Bodenuntersuchungsergebnissen und die darauf abgestellte Düngung eine Förderungsvoraussetzung. Die Bodenproben werden in der Regel von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern der Schläge gezogen, wofür es entsprechende Anleitungen gibt, damit eine repräsentative Bodenprobe zustande kommt (unterschiedliche Beprobungstiefe bei Acker, Weingärten und Grünland, Anzahl der Einstiche, …). Die Mischprobe eines Schlages wird in ein Probesäckchen gefüllt, beschriftet und mit dem Prüfauftragsformular, in dem die durchzuführenden Prüfpläne anzugeben sind, im Rahmen von Aktionen der Landwirtschaftskammern oder direkt von den Landwirten an die AGES übermittelt. Zugleich werden die Standorteigenschaften (v.a. Bodenschwere, Wasserverhältnisse, Gründigkeit) im Prüfauftragsformular abgefragt; die Einstufung der Bodenschwere (leicht, mittelschwer, schwer) wirkt sich auf den anzustrebenden pH-Wert und somit auf den Kalkdüngebedarf, und die K- und Mg-Einstufung nach den Gehaltsklassen aus. Auf Basis der Vorfrucht (Abfuhr oder Einarbeitung der Ernterückstände) und der Angabe der beabsichtigten Ausbringungsmengen an Wirtschaftsdüngern kann dann für die geplante anzubauende Kultur die Düngungsempfehlung entsprechend den Richtlinien für die sachgerechte Düngung erstellt werden. Es besteht jedoch keine zwingende Notwendigkeit Angaben über die anzubauende Kultur zu machen, weil der Landwirt auch selbst aus den Tabellen in den Richtlinien für die sachgerechte Düngung die entsprechenden empfohlenen Düngemengen ermitteln kann. Im ÖPUL dürfen die Landwirtinnen und Landwirte die vorgeschlagenen Nährstoff-Ergänzungsmengen bzw. die in den Tabellenwerken ersichtlichen Düngegaben nach den Richtlinien für die sachgerechte Düngung nicht überschreiten,; Überschreitungen werden sanktioniert.

Im Rahmen des ÖPUL gibt es eine Reihe von integrierten Produktionsrichtlinien, bei denen als Förderungsvoraussetzung eine Bodenuntersuchung der Parameter pH-Wert, pflanzenverfügbares Phosphor und Kalium vorgesehen ist:

• Integrierte Produktion Wein:

• Integrierte Obst und Hopfen

• Integrierte Produktion Ackerflächen: Erdäpfel, Erdbeeren, Rübe und Gemüse inklusive

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