Begleitausschuss LE14-20

Menschen in einem Sitzungszimmer bei einer Besprechung bezüglich Ländlicher Entwicklung
Foto: BML / Markus Stadler

Gemäß Art. 47 der Gemeinsamen Verordnung (EU) 1303/2013 ist ein Ausschuss zur Begleitung der Durchführung des Programms einzurichten.

Die konstitutionierende Sitzung des Begleitausschusses LE14-20 sowie Annahme der Geschäftsordnung fand in seiner 1. Sitzung am 16.01.2015 statt.

Die Zusammensetzung des Begleitausschusses erfolgte in einem transparenten Verfahren und setzt sich laut Verordnung aus folgenden Mitgliedern zusammen :

  • Programmspezifische Stellen des Bundes und der Länder;
  • Wirtschafts- und Sozialpartner;
  • Vertreter der Zivilgesellschaft, u.a. Umweltorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen, die für die Förderung von sozialer Inklusion, Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung verantwortlich sind.

Der Begleitausschuss tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und hat folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Prüfung der Durchführung des Programms und der Fortschritte zur Zielerreichung;
  • Stellungnahme bei Programmänderungen;
  • Stellungnahme zu den Kriterien für die Auswahl der Vorhaben;
  • Prüfung der Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten;
  • Teilnahme am nationalen Netzwerk;
  • Prüfung und Genehmigung der jährlichen Durchführungsberichte.

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