Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart (7.6.5)

Logo Ländliche Entwicklung 2014-2020

Die Antragstellung für die Vorhabensart 7.6.5 „Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raumes“ war bis 15. März 2023, 12:00 Uhr möglich.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gibt bekannt, dass

Förderungsanträge für die Vorhabensart (7.6.5) „Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raumes“ des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014–2020

konnten bis spätestens 15. März 2023, 12:00 Uhr

bei der Bewilligenden Stelle, dem Landwirtschaftsministerium, Referat Präsidium 4b (Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme) eingereicht werden.

Der gegenständliche Aufruf dient der Unterstützung bei der Umsetzung der im aktuellen Regierungsprogramm festgehaltenen und die Alpenkonvention unmittelbar betreffenden Verpflichtungen. Als Fördervolumen sind für dieses Projekt 240.000 Euro geplant. Zudem wird die Projektlaufzeit auf 2 Jahre ab Zuschlagserteilung begrenzt.

Als fachlich zuständiges Ressort fungiert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, vertreten durch die Abteilung VII/9 (Internationale Umweltangelegenheiten). Für Rückfragen steht Herr Mag. Dr. Ewald Galle (Abt. VII/9 im BMK) telefonisch (01 71100/611617) oder per E-Mail (Ewald.Galle@bmk.gv.at) gerne zur Verfügung.

Weiterführende beziehungsweise nähere Informationen zum Projektaufruf samt den erforderlichen Einreichunterlagen sind auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) abrufbar.

Weiterführende Informationen