Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 7.6.1c "Klimafittnessprogramm"

Die Antragstellung für die Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes“ für die Bereiche – Wissensvermittlung Wissenschaft und Praxis; Wissensvermittlung klimafitte Waldbewirtschaftung; Bewusstseinsbildung konnten bis 15. März 2023 eingereicht werden.

Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für die Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (VHA 7.6.1)“ die Möglichkeit zur Einreichung von Förderungsanträgen im Rahmen eines entsprechenden Aufrufs oder Call gemäß Punkt 21.6.2 vor.

Mit diesem Call gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes – Forst (VHA 7.6.1 c)“ eingereicht werden können.

Einreichstelle und Frist

Förderungsanträge konnte vom

01. März 2023 bis spätestens 15. März 2023, 12:00 Uhr

bei der bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle, dem

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01 711 00-602375
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at

eingereicht werden und müssen vollständig eingelangt sein. Es ist das beigelegte Antragsformular zu verwenden.
Die Förderungsanträge können postalisch, per Fax bzw. eingescannt übermittelt werden.

Bedingungen für die Teilnahme an der Förderung

Es gelten die Bedingungen gemäß Punkt 21 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“, die hier auszugsweise wiedergegeben werden. Das Dokument „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen“ kann auf der Website des BML abgerufen werden.

Förderungswerber:

Förderungen können nur „Sonstigen Förderungswerbern“ gemäß Punkt 21.3.2 der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen gewährt werden.

Förderungsgegenstände:

21.2.2 Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung:

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Veranstaltungen und Materialien, Workshops, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Sendungen in Rundfunkt und Fernsehen, Seminare, Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial und Bewusstseinsbildung der Stakeholder und Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, sowie der breiten Öffentlichkeit.
  2. Betriebsbesuche und Beratungen, Geländebegehungen, geführte Wanderungen, Workshops, Tagungen und sonstige Informationsveranstaltungen.

Aus den Zielen der oben genannten SRL werden folgende Projektinhalte und Voraussetzungen definiert:


Gefördert werden:

  • Vermittlung von aktuellem Stand des Wissens aus den verschiedenen Themenbereichen der forstlichen Forschung und Praxis an forstliche Multiplikatoren.
  • Vermittlung von aktuellem Stand des Wissens zur klimafitten Waldbewirtschaftung aus Forschung und Praxis an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.
  • Bewusstseinsbildung für die positiven Effekte von Waldbewirtschaftung mit Fokus auf der niederschwelligen Aktivierung von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern.

Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensart festgelegt sind.


Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche Beantragung des Vorhabens im Rahmen nachfolgender Auswahlverfahren ist zulässig.


Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ auf der Website des BML beschrieben und auch dort abrufbar.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Von den Förderungswerbern sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular inklusive Vorhabensdatenblatt und Verpflichtungserklärung
  • F1 Vorhabensdatenblatt (vorgegebenes Format)
  • Projektbeschreibung
  • F4 Formblatt Kostenaufstellung (vorgegebenes Format)
  • Kostenplausibilisierung
  • Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
  • De-minimis Formular
  • Statuten/Satzungen/Geschäftsordnung
  • Vollmachten bei Stellvertretungen (falls erforderlich)
  • Personalunterlagen (wenn Personalkosten beantragt)
  • Bestätigung Finanzamt (sofern nicht vorzugssteuerberechtigt)
  • weitere vorhabensartenspezifische Ergänzungen, falls erforderlich

Folgende Formblätter werden für die Verwendung nach einer ev. Fördergenehmigung bereitgestellt:

  • Formblatt zur Dokumentation der Vergabeverfahren inkl. Ausfüllhilfe und Ausfüllmuster
  • Formblatt zur Dokumentation mehrerer Direktvergaben
  • Evaluierungsdatenblatt VHA 761 c (auszufüllen mit der Endabrechnung)

Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung III/3 (Waldschutz, Waldentwicklung, Forstliche Förderung)
Reg.Rat. ADir. Ing. Thomas Baschny
Marxergasse 2
1030 Wien
Tel.:01-7100-607321
thomas.baschny@bml.gv.at

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