Festlegung Cut-off dates
Aufgrund von Verzögerungen im EU-Rechtssetzungsprozess wurde die Programmperiode für das Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (LE14-20) um zwei Jahre verlängert. Die neue Förderperiode startet somit mit dem GAP-Strategieplan 2023-2027 (GSP 23-27) am 01.01.2023 auf Basis der Verordnung (EU) 2021/2115.
Das Programm LE 14-20 betrifft hinsichtlich der Bereitstellung der EU-Mittel den Budgetzeitraum bis zum 31.12.2022. Um jedoch eine vollständige Mittelausnutzung zu ermöglichen, ist ein Ausfinanzierungszeitraum von drei Jahren („n+3 Regel“) vorgesehen. Das bedeutet, dass im Rahmen des Programms LE 14-20 Finanzmittel bis spätestens 31.12.2025 ausbezahlt werden können. Aus diesem Hintergrund ergibt sich, dass die Programme LE 14-20 und GSP 23-27 in den Jahren 2023 bis 2025 parallel abzuwickeln sind. Die Ungleichbehandlung von Förderwerbenden muss vermieden werden. Dazu ist es erforderlich, die Zeiträume für die Beantragung von Vorhabensarten im Rahmen von LE 14-20 von den entsprechenden Interventionen des GSP 23-27 abzugrenzen.
Um diese Abgrenzung zu gewährleisten, wurden Zeitpunkte festgelegt, die beschreiben wie lange Anträge im Rahmen des Programms LE 14-20 eingereicht werden können. Dieser Zeitpunkt wird als „cut-off date“ bezeichnet. Die Bewilligung der Anträge kann auch nach dem cut-off Date erfolgen.
In der unten verfügbaren Übersicht sind die cut-off dates für jene Vorhabensarten dargestellt, die über die Sonderrichtlinie „Projektförderungen“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gefördert werden. Die cut-off dates für Förderungen anderer Richtliniengeber werden von diesen veröffentlicht.