Referenzkosten zur Vereinfachung der Kostenplausibilisierung

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Referenzkosten können für die Kostenplausibilisierung im Rahmen der Antragstellung herangezogen werden.

Diesbezüglich wurden von Seiten der Verwaltungsbehörde (in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Zahlstelle und der Bewilligenden Stellen) Referenzkosten für folgende Bereiche ermittelt:

  • personenbezogene Kosten
  • Raummieten und
  • Druckkosten

Diese sollen die Abwicklung von Förderanträgen erleichtern und kommen ab sofort horizontal für alle Vorhabensarten zur Anwendung.

In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Referenzkosten sind ausschließlich für jene Vorhabensteile anwendbar, welche den im Dokument im Downloadbereich näher definierten Kategorien entsprechen (insbesondere bei personenbezogenen Kosten).
     
  • Für alle Kosten, welche unter den angeführten Referenzwerten liegen, ist keine zusätzliche Plausibilisierung notwendig; liegen die Kosten darüber, ist eine andere Plausibilisierungsmethode (z. B. in Form der Legung von Vergleichsangeboten) erforderlich.
  • Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten und mittels Rechnungsbelegen.

Nähere Details zu den zur Anwendung kommenden Referenzkosten und deren Höhe können dem Dokument im Downloadbereich entnommen werden.

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