Genehmigung Nationale Partnerschaftsvereinbarung

Bild Partnerschaftsvereinbarung
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Rupprechter begrüßt den Abschluss der Partnerschaftsvereinbarung. Diese wurde am Montag, 20.10.2014 von Regionalkommissar Johannes Hahn im Haus der Europäischen Union in Wien präsentiert.

Mit der zwischen der Europäischen Kommission und Österreich abgeschlossenen Partnerschaftsvereinbarung wurde die Grundlage für den Einsatz von beinahe 5,2 Milliarden Euro EU-Mitteln in Österreich im Zeitraum bis 2020 geschaffen. Dabei geht es um die Finanzierung der ländliche Entwicklung, den Regional- und Sozialfonds sowie um die Mittel für die Fischerei und die Aquakultur. Mit über 3,9 Milliarden Euro ist der Löwenanteil für die ländliche Entwicklung vorgesehen.

Die Partnerschaftsvereinbarung wurde am Montag, 20.10.2014 von Regionalkommissar Johannes Hahn im Haus der Europäischen Union in Wien präsentiert. Agrarkommissar Ciolos hatte bereits im Vorfeld betont, dass „die ländliche Entwicklung nirgendwo wichtiger ist als in Österreich“. Das unterstreicht Bundesminister Andrä Rupprechter mit Nachdruck: „Österreich hat seit dem EU-Beitritt stark auf die ländlichen Entwicklung gesetzt. Diese Vorreiterrolle ist in Europa anerkannt und wird mit der hohen Mittelzuteilung honoriert. Jetzt geht es darum, rasch die Genehmigung für das ländliche Entwicklungsprogramm erhalten“. In diesem Zusammenhang betont Rupprechter zudem die Bedeutung von mehrjährigen Programmen, die für Planungssicherheit sorgen. Dies sei auch für den Fischerei- und Aquakultursektor besonders wichtig.

Die Partnerschaftsvereinbarung ist ein neues Element in der Umsetzung der EU-Politiken in den Mitgliedstaaten. Sie soll in erster Linie sicherstellen, dass die EU-Mittel zur Realisierung der Europa 2020-Strategie eingesetzt werden. Europa 2020 ist eine auf zehn Jahre angelegte Strategie, die im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde mit dem Ziel, „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ zu fördern. Es geht dabei vor allem um die Schaffung von Beschäftigung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft.