Invekos / Invekos-GIS

Obstblüte im Mostviertel
Foto: BML / LFZ/Buchgraber

Invekos (Integriertes Verwaltung- und Kontrollsystem) ist ein durch die EU schrittweise eingeführtes System zur Durchsetzung einer einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedstaaten.

Invekos

Marktordnungsprämien und Leistungsabgeltungen als Direktzahlungen an die Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sind das Rückgrat der österreichischen Agrarpolitik. Diese Zahlungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der bäuerlichen Einkommen und damit zur Erhaltung einer flächendeckenden und nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion (Grüner Bericht, www.gruenerbericht.at).

Ein Großteil dieser Direktzahlungen erfolgt EU-weit nach einheitlichen Vorgaben. In Österreich ist mit der Abwicklung der Invekos-Zahlungen (EU-, Bundes- und Landesmittel) die Agrarmarkt Austria (AMA, www.eama.at) betraut.

Durch die reformierte GAP haben sich auf unionsrechtlicher Ebene neue Vorschriften für die Umsetzung von Invekos ab dem Jahr 2015 ergeben, welche national umzusetzen sind. Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 ist gefordert, dass insbesondere im Bereich der Flächenförderung die Antragstellung elektronisch erfolgt. Der Anteil der elektronischen Antragstellung soll dabei stufenweise erhöht werden; seit 2018 dürfen die Beihilfenanträge für Flächen nur mehr elektronisch eingereicht werden.

Ist die/der Begünstigte nicht in der Lage, den Beihilfe- und/oder Zahlungsantrag unter Verwendung des – auf einem geografischen Informationssystem (GIS) basierenden –geografischen Beihilfe-Antragsformulars einzureichen, so wird diesem mit § 3 der nationalen horizontalen GAP-Verordnung die erforderliche technische Hilfestellung bei der Antragseinreichung im Invekos-Bereich seitens einer der neun Landwirtschaftskammern zur Verfügung gestellt. Der den EU-Mitgliedstaaten dabei eingeräumte (inhaltliche) Spielraum wird – entsprechend dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2019 – mit der Novelle zum Marktordnungsgesetz (MOG) 2007, BGBl. I Nr. 47/2014 näher ausgestaltet.

Eine effiziente und sachgerechte Verwendung von Förderungsgeldern erfordert wirksame Kontrollen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe sowie die Konzeption und Koordinierung des Invekos obliegt der Agrarmarkt Austria.

Invekos unterliegt europaweit einer ständigen Weiterentwicklung, stellt eine große Herausforderung für die Verwaltung und Beratung in Österreich dar und hat sich in der Zwischenzeit zu einem zentralen Informationssystem über und für die Landwirtschaft entwickelt.

Der Bundesminister für Landwirtschaft vertritt in den Gremien der EU die Interessen Österreichs mit großem Erfolg. Das österreichische Landwirtschaftsmodell und die effiziente Abwicklung der Invekos-Förderungsmaßnahmen gelten EU-weit als beispielhaft.

Invekos-GIS

Die Europäische Union sieht als Bestandteil des Invekos ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen vor. Weiters wird der verpflichtende Einsatz von computergestützten geografischen Informationstechniken (GIS) einschließlich Luft- oder Satellitenbildern vorgeschrieben.

In Österreich erfolgt die Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen unter Heranziehung elektronischer Hofkarten der AMA (kartografische Unterlagen, die ein Luftbild und den grafischen Datenbestand der einzelnen Feldstücke umfassen; http://www.eama.at

Die Bestimmung der beihilfefähigen Fläche im Invekos-GIS erfolgt dabei durch Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und der tatsächlichen Nutzung entsprechenden Digitalisierung, welche die Feststellung von Lage und Ausmaß der Feldstücke und Schläge ermöglicht.