Sonderrichtlinie und Auswahlkriterien EMFF 2014-2020

Fischproduktionsbetrieb Menzel
Foto: BML

Hier finden Sie die Sonderrichtlinie sowie die Beschreibung jener Verfahren und Kriterien, welche für die Auswahl und Umsetzung von Vorhaben zur Anwendung kommen.

Sonderrichtlinie EMFF 2014-2020

Die Sonderrichtlinie enthält die allgemeinen und für die jeweilige Maßnahme spezifischen Bedingungen für die Teilnahme an den Maßnahmen und den Abschluss eines Vertrages zwischen einem Förderwerber und dem Bund.

Sonderrichtlinien bilden einen integrierten Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Förderungswerber auf Grund seines Antrages und dem Bund auf Grund der Genehmigung des Antrages zustande kommt. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.

Auswahlkriterien EMFF 2014-2020

Artikel 125 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sieht vor, dass die Verwaltungsbehörde des Programms in Zusammenhang mit der Auswahl von Vorhaben entsprechende Kriterien festlegt. Diese sind gemäß Artikel 113 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 dem Begleitausschuss vorzulegen und wurden von diesem am 26. Mai 2015 genehmigt.

Mit den Auswahlkriterien sollen die Gleichbehandlung der Antragstellerinnen und Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Maßnahmen an den Prioritäten der Europäischen Union im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur gewährleistet werden.

Sowohl die Sonderrichtlinie als auch das Auswahlverfahren- und Auswahlkriterien-Dokument sind im Downloadbereich verfügbar und können von dort heruntergeladen werden.

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