Aktuelle Daten zur Umsetzung des österreichischen EMFAF-Programms 21–27

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Gemäß Artikel 42, Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/1060 hat jeder Mitgliedstaat der Europäischen Kommission in regelmäßigen Abständen kumulative Daten zur aktuellen Programmumsetzung zu übermitteln. Diese Daten sind auch zu veröffentlichen.

Eine aktuelle Übersicht zum Umsetzungsstand des österreichischen EMFAF-Programms ist im Downloadbereich auf dieser Seite abrufbar. Diese wird fünf Mal jährlich nach erfolgter Übermittlung der Daten an die Kommission (Meldefristen: 31. Jänner, 30. April, 31. Juli, 30. September und 30. November) aktualisiert.

HinweisHinweis

Das vorliegende Dokument wird aus einem obligatorisch anzuwendenden EDV-System generiert und entspricht daher nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit im Sinne des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes. Bei Fragen zur barrierefreien Lesbarkeit wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: Abt-22@bml.gv.at.

Die kumulativen Daten werden für jede Priorität des EMFAF-Programms nach dem jeweiligen spezifischen Ziel aufgeschlüsselt und umfassen folgende Informationen:

  • die Anzahl der ausgewählten Vorhaben, ihre förderfähigen Gesamtkosten, den Beitrag aus den Fonds und die von den Begünstigten bei der Verwaltungsbehörde geltend gemachten förderfähigen Gesamtausgaben, jeweils aufgeschlüsselt nach Art der Intervention (Tabellen 1 und 4);
  • die Werte der Output- und Ergebnisindikatoren für die ausgewählten Vorhaben sowie die mit den Vorhaben erreichten Werte (Tabellen 5 und 9 – nur in den Jänner- und Juli-Meldungen enthalten).

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